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Die Chronik von Neef von Franz Josef Blümling
Vorgeschichtliche Funde im Umkreis des Hochkessels zeugen von Besiedlungen in der mittleren Steinzeit, etwa 4000 v. Chr.. Deutliche Spuren aus der Bronzezeit, 8. - 7. Jahrhundert v. Chr., werden im Ort Neef aufgefunden.

Etwa ab 400 v. Chr. siedelten sich am Südhang des Hochkessel die Kelten an. Dort, in einer fruchtbaren und feuchten Senke gründeten sie die Naaf. Auf dem Berg selbst hatten sie ihre Fluchtburg, und über den Berggrad nach Norden hin führte ein Weg zum Petersberg, wo sie ihre Kultstätte hatten und Götter verehrten.

Die Existenz der Treverer, ein keltisch sprechendes Reitervolk, das sich 54 v. Chr. Caesar unterwarf, wird bewiesen durch spezielle Hügelgräberformationen, die an vielen Stellen im Neefer Terrain zu erkennen sind.

Die römische Besiedlung des Petersberges begann um das Jahr 300 n. Chr., als Kaiser Constantin I. dort eine Festung hat errichten lassen.

Im 5. Jahrhundert n. Chr. wurden die Römer von den Franken besiegt und verdrängt. Das fränkische Königshaus benutzte nun die vormaligen römische Villa als bourg (Landgut). Von diesem aus wurde ein großer Weinberg bebaut, im heute noch so genannten B(o)urgberg.

Alle diese geschichtlichen Erfassungen beruhen auf Funden und Vermutungen. Ab der Zeit der Franken beginnen nun schriftliche Überlieferungen:

 
 
erschienen in
 
 
 
 
 
Gedenktafel von 1652
Inschrift der Tafel, die offenbar vom Kloster Stuben angefertigt wurde:
QUIRINUS FRIETZEN KAPLAN IN NEEF
 
 
 
 
 
 
 
 
 
629 bis 639 regiert der fränkische König Dagobert I. Innerhalb dieser Zeit verschenkte er Güter von Neef dem St.-Arnulf-Stift in Metz.
698 Neef wird in der Schenkungsurkunde der hl. Hermine an das Kloster Echternach mit vien-nense (Wein-Neef) aufgeführt
872 wird vermutlich die Kirche im Dorfdistrikt Thal eingeweiht. Sie war der hl. Katherine von Wraower geweiht und gehörte dem Reich. Etwa in dieser Zeit wird auch die Neefer Burg am Moselufer gebaut.
875 König Ludwig der Deutsche verfügt, dass Navis der Abtei St. Arnulf für deren Weinkeller zurückerstattet wird. Der Neefer Besitz war St. Arnulf abhanden gekommen – vermutlich unrechtlich an die Echternacher Abtei verschenkt worden.
886 Restitutuion von König Ludwig aus dem Jahr 875 wird nochmals von Karl III. angeordnet und schließlich durch Bischof Ruotbert von Metz vollzogen. Das Allodium Navis gehört wieder der Bischofskirche in Metz.
969 König Otto bestätigt seinem Getreuen Ingo und dessen Nachkommen alle Besitzungen in Neveri und verleiht ihnen weitgehende processuale Vorrechte. Dazu zählen auch Güter in Neef - gelegen in den Felsen auf der Spitze des von Bäumen gelichteten Berges.
1049 Erzbischof Eberhard von Trier, Mitunterzeichner der Bulle des Papstes Leo IX. Für die von demselben am 11. Oktober bestätigten Güter, werden auch solche von vico Navi juxta fluvium Mosellam aufgeführt, welche König Dagobert demselben geschenkt hat.
um 1100 hatte das Stift St. Simeon in Trier Rechte in Neef
vor 1139 Papst Innocenz II. erteilt der Abtei Laach auf die Bitte des Abts Giselbert einen Schutz- und Bestätigungsbrief ihrer Vorrechte und Besitzungen. Darunter befindet sich ein Gut zu Neve a. d. Mosel, welches Abt Bertram von St. Arnulf zu Metz mit Consens des dortigen Bischofs Stephan verkauft hat.
1139 Zur Ausstattung des Klosters Arnstein gehören auch Weinberge, Äcker und Wald mit grundherrlichen Rechten und dem Zehnten eines bestimmten Bezirks zu Neef und Bremm, was Graf Ludwig (von Arnstein) der Abtei zu deren Gründung schenkt.
1139 Das Kloster Maria Laach erwarb schon vor 1139 für 92 Mark von Abt Bertram zu St. Arnulf in Metz das Allodium Neuim (Nevim). Der Preis und die Zustimmung des Metzer Bischofs Stephan wurd in auffälliger Weise in den Besitzbestätigungen der Päpste Innozenz II. 1139 und Eugen III. 1148 betont.
1140 Erzbischof Albero schenkt dem Nonnenkloster St. Nicolai auf der Insel Stuppa zur Verbesserung der Einkünfte die Kapelle auf dem Petersberg zu Neven nebst Gefälle und Einkünften mit Consens des Pfalzgrafen Wilhelm, welcher dieselbe zu Lehen hatte. Damit die Schenkung stets in frischer Erinnerung bleibe, macht das Kloster dem neugesetzten Pfarrer und seinen Nachfolgern zur Pflicht, an bestimmten Festtagen mit dem Convent zu speisen, die Gesundheit desselben auszubringen und den Übertragsakt laut zu verlesen. Die Neefer Kirche stand fortan unter der zweifelhaften Obhut des Nonnenklosters Stuben.
1142 Papst Innocenz II. bestätigt der Abtei Arnstein Güter und Rechte, darunter auch Wingerte, Wälder und einen Hof in Neve und Bremme.
1144 Erzbischof Arnold zu Cöln bekundet, dass ihm die Vogtei über die Abtei Maria Laach übertragen worden ist und erlässt die diesfallsige Verordnung. Dazu gehörte auch das Allodium in Neuin
1145 Abt Gerhard von St. Arnulf zu Metz bestätigt seines Vorgängers, des Abts Bertram, Verkauf eines Guts zu Neiven an den Abt Giselbert von Laach, nachdem letzterer zu dem früher zu geringen Kaufpreis über 92 Mark auf der Trierer Synode, wo er mit dem Bischofe von Metz seine desfallige Beschwerde vorgebracht hatte, noch zu weitern Zahlung von 40 Mark veranlasst worden war.
1145 König Conrad III. bestätigt zu Speyer die Stiftung des Klosters Arnstein durch den Grafen Ludwig v. Arnstein und dessen Gemahlin Guda in der Trierer Synode, sowie dessen Dotationsgüter, worunter sich Wingerten und Waldung zu Neiven befinden.
1145 war Laach genötigt worden, der Metzer Abtei weitere 40 Mark zu bezahlen.
1146 König Conrad III. bestätigt die Stiftung des Klosters Arnstein, darunter befinden sich auch Güter mit einem Hof in Neiuen.
1147 Papst Eugen bestätigt in einer Bulle die Besitzungen der Abtei Laach. Darunter befinden sich auch jene in Neuin.
vor 1150 Die Grafen von Sponheim haben schon die Feste zu Neven in Besitz.
1156 Erzbischof Hillin von Trier bestätigt die Stiftung der Abtei Arnstein, darunter auch ein Hof in Neef mit Gütern daselbst und in Bremm.
1160 Erzbischof Hillin bestätigt den Kaufvertrag wonach Abt Richard von Sprinncherbach für die Nonnen von Stuben ein Gut zu Neive und Bremme von dem Abt von Arnstein für 80 Mark gekauft hat. Dazu gehörte auch ein Hof in Neive und Bremme.
1190 Erzbischof Johann von Trier konsekriert die Kirche St. Nikolaus des Klosters Stuben und schenkt demselben die Capelle auf dem Petersberge.
vor 1200 Für die Anlegung des Liber caritatis der Abtei Maria Laach wird der Hörige des Klosterhofes zu Neef als noch lebend erwähnt.
1212 Erzbischof Johann I. schenkt der cella Stupa und deren Kirche St. Nicolai, welche er im ersten Jahr seiner Ordination (1190) geweiht, wie seine Vorgänger Albero ( (1131 - 1152), Hillin (1152 - 1169) und Arnold (1169 - 1183), die Kapelle auf dem Petersberg und bestätigt die Schenkung seiner Vorgänger.
1235 Graf Gottfried von Sponheim, der 1218 zu einem Kreuzzug aufbrach, kehrt von diesem nicht mehr zurück. Aus seinem väterlichen Besitz erhalten seine Söhne je ein Drittel der Grafschat Sponheim. Heinrich erhielt Kastellaun, Neef und Kirchberg.
1248 Heinrich Herr zu Heinsberg (bei Aachen) vertauscht mit Consens seiner Gemahlin Agnes zu Blankenberg seine väterliche sponheimische Erbschaft der Schlösser Castellaun, Neef und Kirchberg an seinen Bruder, Graf Simon v. Sponheim, gegen dessen Saynischen Erbteil der Schlösser Blankenberg, Saffenberg, Hilkerod und Lewenberg (Löwenburg im Siebengebirge) nebst allem Zubehör, Mannen und Ministralen.
1250 gibt es den Ort Rumpen-Kirchen / -Heim, der halb dem Ritter Richard von Buch gehörte.
1251 Graf Symon von Spanheim teilt zu Neve mit dem Nonnenkloster Stuben die von ihnen gemeinschaftlich besessenen Güter der Kirche der Hl. Jungfrau Katherine von Wraower im Dorfe zu Neve. Graf Simon erhält 2 Stücker in Kestelung (bei Kastellaun) und unterhalb des Dorfes Bulley im "Radgeler", das Kloster aber deren im Dorfe Bremme, in Never Mark, Kerre, Manbeler, in der Delval und Zerben, sowie in Rumpenheim, welches halb dem Ritter Richard von Buche ist. Geschrieben und vereinbart in der villam Neve.
1282 Eberhard von Sponheim, der spätere "Herr zu Neef" ist noch Domherr in Köln.
1291 Eberhard von Sponheim, vormals Domherr in Köln, fordert von Johann von Sponheims Witwe Adelheid seinen Erbteil.
1291 Graf Eberhards Anspruch am Erbe seine Vaters Johann wird anerkannt.
1292 Eberhard von Sponheim, erhält neben Geld und Einkünften die halbe Burg Dill und ein Achtel der Burg Sponheim. Diese Besitzungen gestatten es Eberhard, eine Ehe einzugehen. Noch im gleichen Jahr erscheint er als Schwiegersohn des Gerhard, Truchseß von Alzey, der ihm und seiner Tochter einen Teil der Burg Alzey, ein Anrecht auf das Truchsessenamt der Pfalzgrafen, Zinse und Zehnten zu Alzey, Rockenhausen, Uelversheim und Schafhausen, den Patronat zu Wolfsheim sowie Gülten zu Gundersheim und Eimsheim vermachte; die lehnsherrliche Zustimmung des Pfalzgrafen lag vor.
1299 Graf Eberhard gibt sich mit dem ihm 1292 zugewiesenen Erbteil nicht zufrieden
1299 Die Grafen Simon und Johann von Sponheim übergeben mit Zustimmung ihrer Geschwister ihrem Vetter Eberhard das Haus Neiuen mit allen Rechten und Zubehör sowie 200 Mark Geld, die auf das Haus angewiesen werden sollen, ferner Einkünfte aus dem Gericht Sohren und ein Fünftel des sponheim-kreuznachischen Anteils zu Dill.
1301 Eberhard von Sponheim bekundet, den Brüdern Isaak und Namegud, Juden zu Kirchberg, 50 Heller schuldig zu sein und stellt dafür verschiedene Bürgen.
1301 Der Römsche König Albrecht stimmt zu, dass sein Getreuer, der Edle Eberhard von Sponheim, seiner Frau Elisabeth zu Mehrung von deren Wittum die folgenden, vom Reich zu Lehen rührenden Dörfer mit Gerichten, Leuten und Zubehör verschreibt: Sohren mit den zugehörigen Dörfern Vockenrode, Büchenbeuren, Ruchenhausen, Niederweiler, Wahlenau und Niedersohren.
1303 Eberhard von Sponheim, Herr zu Neef, gerät in finanzielle Schwierigkeiten. Er und seine Frau Elisabeth erhalten vom Juden Isaak aus Kirchberg 750 Mark kölnischer Pfennige und verpfänden dafür Sohren mit den zugehörigen Dörfern der Pfarrei Sohren. Isaak hat die Dörfer künftig zu vollem Recht inne, ihm stehen Güter und Leute, Zinsen, Renten, Gefälle, Steuern, Herbergen und andere Einküfte zu. Nach Zahlung von 400 Mark steht den Eheleuten eine Hälfte der Einkünfte zu.
1303 Die Grafen Simon und Johann von Sponheim haben an der Verpfändung vom 30.8.1303 ein Lösungsrecht. Wenn Eberhard von Sponheim und seine Frau die dem Juden Isaak verpfändeten Güter, d. h. das Dorf Sohren und andere Dörfer mit Gütern und Leuten, verkaufen oder nicht auslösen wollen, dann hat Simon und Bruder Johann von Sponheim jeweils die gleiche Berechtigung zu Kauf oder Auslösung.
1303 Eberhard ist nach dieser Zeit nicht mehr belegt. Seine beiden Söhne sind auf die Burg und Herrschaft von Neef geschränkt.Daneben besaßen sie einen Erbanspruch auf das Truchsessenamt der Pfalzgrafen. Das Gericht Sohren ist auf den Neffen Simon übergegangen. Offenbar hat dieser von seinem Auslösungsrecht gem Vertrag vom 9.9.1303 Gebrauch gemacht.
1316 Weihbischof Hartung konsekriert in der Kirche zu Neef (der Matthiaskirche) einen Altar.
1316 Graf Gerhard von Sponheim wird vom Kaiser Ludwig IV. mit Neef belehnt. Er besitzt somit Burg und die Herrschaftsrechte über Neef. In dieser Urkunde wird Gerhard mit dem Ortsnamen Neue (Neef) benannt: „Gerardus de Neue natus quondam Eucrardi de Spain-heim“
1325 Graf Gerhard von Sponheim, Sohn des verstorbenen Grafen Eberhard, trägt dem Erzbischof Balduin seine Burg mit umgebenen Graben zu Neef als Offenhaus zu Lediglehen auf und empfängt dafür 150 Pfund Heller.
1327 Sobald Gerhard von Sponheim oder seine Erben jeweils vor dem Georgstag 15 Pfund Heller zahlen, erhält Gerhard, genannt von Neven den Zehnten zu Schafhausen.
1328 Die Äbtissin von Stuben besucht Erzbischof Balduin in seiner Gefangenschaft auf der Starkenburg mehrmals.
1329 Erzbischof Balduin läßt den Weg bei Neef und bei dem Kloster Stuben so viel erbreitern, dass ein bepacktes Pferd oder ein beladener Esel passieren kann, wo vorher kaum ein unbeladenes Pferd hatte geführt werden können.
1330 1330 Juli 29, vor Hagenau
Der römische Kaiser Ludwig verleiht an Gerhard von Sponheim von Neef (Neven) Gericht und Güter zu Neef mit allen Rechten und Zubehör. Bei des Reiches Hulden soll niemand ihn darin behindern. „Disir brief ist gebin auf dem velde zu Haginowe an dem nehestin suntage nach sand Jacobs tage in dem sechzehindin jare unsers reychis und in dem drittin unsers keysirtümis."
1330 1330 Juli 29, Hagenau
Der Römische Kaiser Ludwig verleiht dem Edlen Gerhard von Sponheim genannt von Neef (Neven) vier Juden, deren Nutzen und Dienstbarkeit bis auf Widerruf durch ihn oder seine Nachfolger im Reich. "Hagenau den suntag nach St.
Jakobstag a. 1330"
1330 Erzbischof Balduin beschenkt das Kloster mit kostbaren Kirchengeschenken und sieht den angeordneten gefahrvollen Arbeiten zur Wegerweiterung am Ufer der Mosel in Bremm, Stuben und Neef nach. Balduin wird als Freund des Klosters Stuben beschrieben. Auf seinen Reisen zwischen Trier und Koblenz pflegt er in Stuben einzukehren.
1339 erwirbt das Kloster Stuben das Zehntrecht von den Gütern des Ritters Richard von Brouch in Neef und Bremm und zwei Wingerte im letzteren Ort und in Senheim.
1349 Der Römische König zu Böhmen, Karl, bekundet: wegen der von seinem Getreuen, dem Knappen Gerhard von Sponheim, geleisteten und zu leistenden Dienste hat er diesem eine besondere Gnade erwiesen. Falls Gerhard ohne eheliche Leibeserben stirbt, sollen die rechten Erben seiner Schwester Elisabeth in den Lehen und Gütern folgen, die Gerhard vom König und Reich zu Lehen hat. Diese Erben sollen sie künftig vom König und seinen Nachfolgern mit denselben Rechten empfangen, zu denen Gerhard sie hatte; die Rechte des Reiches bleiben vorbehalten. Der König siegelt mit dem Majestätssiegel.
1350 Elisabeth, Witwe des Edelknechtes Gerhard von Sponheim, stiftet mit Zustimmung des Grafen Walram von Sponheim-Kreuznach und den Klöstern Springiersbach und Stuben für den Altar der Burgkapelle eine ewige Messe.
1351 Mitte 1351 ist Gerhard von Sponheim zuletzt urkundlich belegt. Das Erbe, Herrschaft und Burg zu Neef sowie der Anspruch auf das Truchsessenamt, fallen an seine Schwester Elisabeth und deren Sohn Johann von Scharfeneck.
1354 Gräfin Elisabeth, Witwe des Grafen Gerhard von Sponheim, stiftet in der Kirche zu Neve auf den Altar eine ewige Messe und tritt als Nonne in das Kloster Stuben ein.
1360 Johann von Scharfeneck nimmt sein Recht auf das Truchsessenamt der Pfalzgrafen wahr.
1360 Die von Scharfeneck und Elisabeth von Nefen, Gerhard von Sponheims Witwe, bestätigen dem Pfalzgrafen die Ablösung von hundert Malter Korngeld, die sie auf den Zehnten in Alzey hatten, mit 400 Pfund Heller.
1361 Die Meisterin des Klosters Stuben, Adelheid von Senheim, die Priorin Bentzele von Sohren und der Konvent des Klosters bekunden: Um Gottes Willen und darum, dass man im Kloster für ihn und seine Vorfahren betet, hat Johann Graf von Sponheim ihnen bis auf Widerruf erlaubt, aus dem im Kröver Reich gelegenen Kondelwald mit vier Eseln liegendes Holz zu holen. Boten und Knechte, die das Holz holen, dürfen weder grünes Holz noch Futter, Erde oder Heu, auch nichts mit Pferden oder Wagen aus dem Wald fahren. Wenn das geschieht, dürfen die Förster des Waldes Pfänder nehmen und diese versetzen nach dem Urteil des Grafen.
1374 Erzbischof Cuno II. verleiht dem Nonnenkloster zu Stoben das ausschließliche Recht des Weinzapf's auf der Neefer Kirmess.
1393 Meisterin, Priorin und Konvent des Klosters Stuben bekunden; Johann von Sponheim hatte ihnen vor Zeiten erlaubt, mit vier Eseln auf dem Kondelwald Brennholz zu holen gegen eine jährliche Gülte von einer Tonne Hering. Da ihnen dies nicht bequem ist, haben sie auf dieses Recht verzichtet.
1413 Ein Fuder Wein war an den Edelknecht Aleph de Noyve (Neef) vom St. Simeonstift als Lehen ausgegeben und wurde vom Stift übernommen.
1414 Friedrich, Herr zu Scharfeneck, oberster Truchsess der Pfalz bei Rhein, bekennt öffentlich, seiner Schwester Irmgard von Scharfeneck, Frau zu Homburg und ihren Erben das Schloss Nefen an der Mosel mit allem Zubehör, Nutz und Renten, so wie seine Eltern es ehedem hatten, gegeben zu haben.
1418 Erzbischof Werner belehnt Graf Johann von Homburg, Herr zu der Vels, mit dem Schlosse Neve und einigen Gütern im Gericht Bremm, welche der ohne Leibserben verstorbene Hermann von Scharpenecke zu Lehen besessen hatte.
1419 Johann von Homburg und Herr zu Fels und Irmgard von Scharfeneck, Eheleute, bekennen für sich und ihre Erben, dass sie in Anbetracht des Heils ihrer und ihrer Eltern Seelen aus besonderer Gunst und Neigung zum heiligen Herrn Sankt Willibrord, Patron des Gotteshauses zu Echternach vom Sankt Benediktus-Orden dem ehrsamen in Gott Vater Herrn Peter von Hbyn, Abt des Sankt Willibrordus-Gotteshauses und zu Ehren des guten Sankt Willibrord all ihre herrschaft, frieheit und eygenthum, waszer und weyde, gerichte, hoe und nydder, recht und gewalt, man und bann, scheffen und dinstlude, zuse und gulde, velt und weyde, wyngarten ader garten, durre und grone, es sij lehen, manschaft ader eygenschaff, kleyn ader grosz, wenich ader vill, hoe ader dieff, heimlich ader aichterstellich nust nit uszgenomen zu Neff an der Mosel nach Ausweis der Lehnsleute daselbst aufgetragen zu haben. Sie setzen den vorgenannten Abt Peter und seine Nachkommen und das Gotteshaus zu Echternach in den erblichen, ewigen Besitz.
1419 Johann, Graf von Homburg und Herr zu Fels und seine Frau Irmgard von Scharfeneck, bekunden, daß sie aus besonderer Gunst zum geistlichen Herrn, dem Abt des Sankt Willibrordus-Hauses und dessen Konvent im Stifte von Trier und zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil ihr Jahrgedächnis mit Messen, Vigilien, LIchtern und andern Sachen, als sich das heischt, gestiftet haben. Sie geben für sich und ihre Nachkommenschaft zu ewigen Tagen dem ehrwürdigen in Gott, Herrn Peter von Hubyn und dessen Nachkommen ihr Haus mit Graben, gelegen zu Neve an der Mosel nebst allen Feldern und Wiesen im Gericht Bremme an der Mosel, so wie sie dies alles vom ehrwürdigen Fürsten, dem Herrn von Trier, zu Lehen hatten.
1419 Johann, Graf von Homburg und Herr zu Fels und Irmgard von Scharfeneck, bekunden für sich und alle ihre Nachkommen, dass sie um besonderer Gunst zum ehrwürdigen Herrn, dem Abt vom Sankt Willibrordus-Gotteshauses zu Echternach im Stifte Trier und zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil. ihr Jahrgezeit gestiftet haben. Sie geben erblich und zu ewigen Tagen dem ehrwürdigen in Gott, Abt Peter Habyn, seinem Gotteshaus und seinen Nachimmen all ihre Erbgüter, Renten und Gülten zu Neff uff der Moselen mit allen Rechten und Zubehör an Gerichten "hoch und tief, an Kirchen und Kirchengaben, an Häusern, Höfen, Kelterhäusern, Gärten, Baumgärten, Mühlen, Weingärten, Wiesen, Feldern, Gewonnenem und Ungewonnenem, an Büschen, Klein und Groß, an Wassern Weiden, an Schöffen, Zinsen, Renten, Klein und Groß, an Lehensleuten, Mannen, Dienstmannen, wie ihre Eltern alles in Besitz hatten.
1419 Johann, Graf von Homburg und Herr zu Fels und seine eheliche Hausfrau Irmgard von Scharfeneck bekunden, dass sie als Almosen aus Liebe zu Gott und zum Heil ihrer und ihrer Eltern Seelen dem ehrwürdigen Gott und geistliche Herrn Peter von Hubyn, Abt im Gotteshaus zu Echternach all ihre Güter, Gülten und Renten nebst Zubehör zu Neff uff der Moselen aufgetragen haben. Auch soll besagte Leibzucht und Pension sofort bei ihrem Ableben hinfällig sein.
1420 Yrmgardt von Scharfenecke, Frau zu Hoemburgh und zu der Vels, quittiert dem Peter von Hubein, Abt des Klosters Echternach, über den Empfang von 80 rheinischen Gulden am letzten Martinstag.
1423 Frau Annelina zu Sankt Jörgen in Ungarn, Tochter des Grafen Johann von Homburg und dessen verstorbene Frau Irmgard von Scharfeneck, bekundet, dass ihre Eltern ehedem dem ehrwürdigen Abt des Sankt-Willibrordus-Gotteshauses zu Echternach allen Besitz in Neef gegen eine Jahresrente auf Lebzeiten übermacht haben. Sie erklärt zu allen Punkten und Artikeln ihre Einwilligung und verzichtet für sich und ihre Erben auf allen Besitz zu Neef.
1423 Frau Annelina zu Sankt Jörgen, Tochter zu Homburg und zur Fels, bekundet, dass sie 40 gute Mainzer Gulden, gut an Gold und rechten Gewichtes, vor Datum dieses Briefes empfangen habe für ihre Einwilligung zu dem von ihren Eltern vollzogenen Verkauf aller Güter zu Neef.
1426 Petrus von Hübingen, Abt von Echternach, bekundet die Anordnung der Feier zweier Festtage zu Ehren des hl. Benedikt, die Vermehrung der Präbende während der Fastenzeit für Mönche und Klosterschüler, die Stiftung von Anniversarien für den Grafen Johann von Homburg und dessen Gemahlin, aus deren Zuwendungen der Güter in Neve supra Mosellam obige Präbendenerhöhung möglich gewesen.
1426 Johan, Graf von Hoemburg und Herr zu der Veltz, quittiert dem Peter von Hubeyn, Abt des Klosters Echternach, über den Empfang von 80 rheinischen Gulden am Martinstage.
um 1450 erhält Ulrich I. von Metzenhausen das Neefer Burghaus zu Lehen.
1466 Eine Teil der Güter von Neef, der sogenannte "Bucherhof" kommt durch Pfändung an Marx von Baden, Propst des Stiftes St. Florin in Koblenz. Er überlässt den Hof zunächst dem Johann von Kellenbach; nach dessen Tod fällt der Hof endgültig an den Propst.
1479 Erzbischof Johann II. erlaubt seinem Rath Ulrich von Metzenhusen die Erbauung eines Zwengels vor dessen Burg zu Neve.
1492 Der spätere Erzbischof und Kurfürst, Johann III. von Metzenhausen, wird in der Burg zu Neef als Sohn des Ritters Heinrich von Metzenhausen und dessen Ehefrau Margarethe Boos von Waldeck geboren.
1494 Das Kapitel des Stiftes Sankt Paulin, außerhalb Trier, bekunden, dass sie dem Abt des Willibrordus-Gotteshauses kraft des ihnen ausgestellten Ablösungsbriefes gestatten, den Hof von Neff mit allem was dazu gehört um 1300 rheinische Gulden guten rheinischen Goldes wiederum einzulösen.Sie entbinden auch alle Einwohner von Neef und alle, die mit diesem Rechtshandel verknüpft waren, aller Eide und Hulden und sagen sie dafür quitt und ledig.
1495 Abt Boerckard Poiszwin und der gesamte Konvent von Echternach, bekunden, dass sie für sich und ihre Nachkommen ihren Hof zu Neff nebst einem Bongert um das Haus die Ringelwiese, die Wiese auf dem Graben, die neben dem Weingarten, dazu die Stegewiese dem ehrbaren Mors Hennen und seiner Frau Trine und einem ihrer Kinder nach Wahl der Abtei auf Lebensdauer in Pacht gegeben haben. Sie sollen auch den Klosterwald in Hut nehmen und das Abfallholz für sich gebrauchen. Auch haben sie zu helfen, die Zinsen der Abtei einzusammeln und alljährlich mitzuteilen, welche Fässer zum Herbst zu schicken seien, wann zu lesen sei und wieviel Leute zu schicken seien. Den Beständern obliegt es, den Abteileuten, die nach Neef kommen, Futter, Kerzen und Feuer zu geben und dem Herbstknecht, so lange der Herbst währt, Kost zu reichen. Der Hof und das Wohn- und Kelterhaus sind in einem guten Zustand zu halten. Ein etwaiger Neubau geht zu Lasten der Abtei. Das zu Kelter nötige Kleinholz haben die Beständer zu liefern. Den abteilichen Wein haben sie zu bewahren und mit Füllwein zu pflegen bis zu dem Augenblick, wo er per Schiff verladen wird. Allen Hausrat der Abtei zu Neef, wie die Betten, haben sie zu verwahren.
1498 Friedrich Müller und Frau Trine Wernersz, wohnhaft in Eller, bekennen, dass sie zu ewigen Tagen vom Abt des Sankt-Willibrordus-Gotteshaus zu Echternach zwei Mühlen nebst Mühlendämmen an dem Neefer Bach in Erbpacht genommen haben. Sie bekennen, daß wenn diese Mühlen baufällig oder verbrennen würden, oder durch Fehden oder wie immer vergänglich werden würden, sie dieselben ohne Zutun der Abtei wiederumg aufzubauen hätten. Sie haben alljährlich zum Lichtmeßtag 4 Malter Roggen, wovon 3 Malter an die Kirche zu Neef und 1 Malter an den Hof des Abtes daselbst zu liefern; dazu 3 Gänse oder 6 Trierer Weißpfennige an den benannten Hof im Herbst oder zu Sankt Jakobstag. Im Falle von Säumigkeit in der Erfüllung eines der Punkte kann der Abt sich an der ganzen Habe der Pächter schadlos halten.
1507 IV 24 Die Abtei Echternach klagt gegen Drintgis Henno von Neef wegen der abteilichen Weinberge in Neeff. Diese seien alle der Abtei zinspflichtig und stellten kein freies Erbe dar. Insbesondere handelte es sich um zehn Weinbergsparzellen, die zum Eigentum des Klosters gehörten. Davon wollte der Beklagte sich drei aneignen, wovon der eine in der angelten, der andere Clopsteyns wingart jährlich eine halbe Ohm Wein abgab. Es wurde bestimmt, dass Henno das Benutzungsrecht der zehn Weinberge habe, dem Abt aber eine halbe Ohm Wein und drei Sester und die Hälfte des Wachstums zustünde.
1522 Franz von Sickingen verwüstet die Burg und den Ort Neef
1524 Weisthum des Hofmannes vom Echternacher Klosterhof in Neef: "Wan der Lehmann gesessen, so hat der Hoffmann als Richter gefragt, was freyheit undt wass herrligkeit der hoff habe von dem gotteshaus von Echternach wegen. Da hat geweiset der Lehmann den hoff frey mit seinem begriff von einer gassen zu der andern biß an die pforten, so junkher Metzhausen hat oben zu der andern pforten."
1536 Juni 23 Roprecht von Monreall, Abt und Herr zu Echternach, der Prior und Konvent daselbst, übertragen dem Frederich Mülner von Eller und seiner Ehefrau ryne Werners als Erstbeständern zwei Mühlen unter zwei diechen im Nefferbach mit einem Wege an die Mosel und eine Wiese vor der obersten Mühle gegen einen jährlichen Zins von 4 Malter Roggen, Neefer Mass, zu Lichtmess, wovon 3 Malter an den Altarstein des Liebfrauenaltars zu Neef und 1 Malter und sechs Albus an den Echternacher Hof zu Neef zu liefern sind.
1536 wird der Liebfrauenaltar mit 3 Malter Korn bedacht.
1540 Stift St. Florin überlässt der Gemeinde Neef einen Platz zum Bau eines Backofens und erhält dafür drei Sester Wein jährlich.
1541 Conrad von Metzenhausen wird mit der Burg von Neef belehnt.
1552 Burg wird von den Truppen des Albrecht von Brandenburg angegriffen stark zerstört
1572 VI 24 Abt Martinus Masius zu Echternach übertragen Johan Freichen und seiner Ehefrau den Hof des Klosters zu Neef mit allen Grundstücken auf 24 Jahre.
1583 Das Stift St. Florin verlehnt eine Hecke mit einem benachbarten Wäldchen auf 100 Jahre an die Gemeinde Neef für ein halbes Fuder einscheckigen Weißwein.
1589 I 12 Johann, erwählter Abt und Herr zu Echternach, Henricus Montanus, Prior, und der ganze Konvent des Klosters daselbst, übertragen dem Johan Freichenn und seiner Ehefrau den Hof des Klosters zu Neef mit näher bezeichneten Grundstücken, der ihnen am 24. Juni 1572 von dem damaligen Abt Martinus Masius auf 24 Jahre übertragen war, wovon 1 Jahr noch ausstehen, auf 28 weitere Jahre.
1593 schärfte der Parochian von Neffe, Pfarrer Wilh. Gulich, ein, dass die Bürger an verbotenen Tagen keine Fleischspeisen essen und unter dem Gottesdienst nicht im Wirtshause sitzen dürfen.
1594 befindet sich der Hauptaltar in einem schlechten Zustand.
1601 II 1 Johan Bertels, Abt und Herr zu Echternach, der Prior und Konvent des Klosters daselbst verpachten dem Matthis Gertzem und seiner Ehefrau Clara und einem ihrer Kinder auf Lebenszeit den Hof des Klosters zu Neeff an der Mosel mit folgendem Zubehör: Ein Baumgarten um das Haus, die Kingoltwiese neben dem Neidgarten, die Wiese auf der Groeben die Steckwiese, die Wiese am Bach grenzend an die Güter der Klosterfrauen in Stoben, eine Wiese an dem hohen Weg oben grenzend an Krempen Bastgens Erben, ferner einen Hag und Wald, gegen einen jährlichen Zins von 4 Gulden und weitere näher bezeichnete Verpflichtungen.
1604 VI 17 Johan Bertels, Abt und Herr des St.-Willibrordus-Klosters zu Echternach, der Prior und Konvent daselbst, übertragen dem Hofmann Mattheis Gieltzen zu Neve, seiner Ehefrau und seinen Erben auf 90 Jahre ihre in Abgang geratenen zwei Mahlmühlen in Neve mit der Verpflichtung, die Mühlen wieder aufzubauen und dem Kaplan von Neve jährlich 3 Malter Korn am Martinstage zu liefern, wozu sonst das Kloster verpflichtet war. Ein Malter Korn, den das Kloster ebenfalls bisher zu liefern hatte, soll künftig aus dem Zehnten zu Kröv geliefert werden.
1614 Cornelius van de Waeter stiftet der Matthiaskirche die Pax-Tafel – auch Kusstafel genannt.
1620 wird festgestellt, dass sich der in der Matthiaskirche vorgefundene Kelch und auch die Monstranz in einem sehr vernachlässigtem Zustand befinden.
1621 XI Peter von Richardot, Abt und Herr zu Echternach, der Prior und ganze Konvent daselbst, übertragen den Bürgern und Einwohnern des Dorfes Neeff, ihren Lehensleuten, einen Busch und eine Hecke des Klosters zu Neef, genannt uff dem hohen Caspel gegen St. Algen hinunter begrenzt oben von der Gemeinde M(B)olley, unten vom Bach zu Neeff, auf 50 Jahre unter der Bedingung, dass die Gemeinde nicht mehr wie bisher neun Sester Schutz- oder Fasslerwein aus dem Hof zu Neef erhält, sondern ihrerseits 7 Sester und 1 Kirchensester Wein jährlich liefert.
1622 bis 1772 Verschiedene Pachtbriefe des Echternacher Kloster-Hofes mit seinen Mühlen zu Neef
1629 Durch die zweite Heirat des Grafen Hans Anton von Eltz am 29. Juli 1629 mit Anna Elisabeth von Metzenhausen aus Neef wurde er Amtmann in Zell.
1637 Graf Hans Anton von Eltz hatte im Felde den Franzosen zum Nachteil der Spanier Schutz und Quartier gewährt. Als eine Heerestruppe der Spanier auf Zell anrückte, flüchtete er zu seinem Schwager Ritter Peter Ernst von Metzenhausen in die Neefer Burg. Doch die Spanier machten seinen Unterschlupf ausfindig. Sie bombardierten Neef und die Burg zwei Tage lang vom gegenüberliegenden „Vogelsang“. Die Burg brannte aus. Doch Hans Anton kam nicht in Feindes Hand. Er wohnte fortan für eine längere Zeit in Neef und führte von dort aus seine Tätigkeit als Amtmann in Hamm aus.
1648 Gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges (1618 – 1648), der in Neef gravierende Wunden geschlagen hatte, als die Pest wütete und eine große Hungersnot herrscht, nehmen die Überlebenden die Wallfahrt nach Eberhardsklausen wieder auf.
1650 wird der Neefer Pfarrer Jacob Premmensis vom Kurfürsten Christoph von Sötern eine Zeit lang gefangen gesetzt, weil er gar nicht aufhörte, gegen das Normaljahr zu predigen. Im Pfarrdienst wird er von Pfarrer D. Chrisanthus Gümar vertreten.
1652 Pfarrer Quirinus Frietzen verunglückt tödlich. Einerseits wird überliefert, dass er sich während einer Predigt von einem Felsen auf dem Petersberg aus so ereiferte, dass er das Gleichgewicht verlor und abstürzte – andererseits wird jedoch im Volksmund erzählt, dass er von hinten angestoßen worden sein, was zum Absturz führte. Er soll bei der Einhaltung des Zehnten zu unnachgiebig gewesen sein. Eine Gedenktafel war früher in einer Weinbergsmauer unterhalb des Felsens am ursprünglichen Friedhofsweg eingelassen und befindet sich heute im Privatbesitz von Alfons Kreuter.
Inschrift der Tafel, die offenbar vom Kloster Stuben angefertigt wurde:
QUIRINUS FRIETZEN KAPLAN IN NEEF
1656 sind die Herren von Metzenhausen und das Kloster Stuben abwechselnd im Besitz des Vergebungsrechtes der von Stuben abhängigen Filialkirche.
1656 hält eine Visitation fest, dass auf dem Liebfrauenaltar eine Sonntagsmesse gestiftet war wofür der Kaplan ½ Fuder Wein und 3 Malter Korn bezog. Auf dem Matthiasaltar ruhten 3 Wochenmessen, für welche 3 Weinberge gestiftet waren.
Die Kompetenz für den Kaplan bestand in 2 Fuder Wein (ca. 2000 Ltr. = 5,5 Ltr. tägl.), 7 Malter Korn (766 Ltr.), 4 Sester Hafer (60 Ltr.), 1 Sester Erbsen (15 Ltr.), 1 Sester Salz (15 Ltr.), 12 Wagen Holz und 3 Paar Schuhe im Jahr. Zu Anfang der Fasten erhielt der Kaplan zusätzlich 50 Heringe, 4 Quart Öl (4,6 Ltr.), 4 Quart geschmolzene Butter (4,6 Ltr.) und einmal in der Woche ½ Quart Hirse (0,6 Ltr.) „ .. vor etwa einen Pfannen Kuchen zu machen“. An Sonn- und Feiertagen wurde er vom Kloster beköstigt, von dem er auch im Herbst 12 Sester Most und zu Neujahr 2 Lebkuchen erhielt. Weiter hatte ihm der Klosterbäcker das Brot zu backen und auf dem Acker des Klosters durfte er ein Schwein halten. Im Herbst empfing er 12 Sester Most (180 Ltr.) und zu Neujahr 2 Lebkuchen.
Die Zahl der Kommunionen betrug 70.
Vermutlich wurden während der Wirren des Dreißigjährigen Krieges die Neugeborenen im Kloster Stuben getauft, da der Taufstein der Matthiaskirche 1656 im Kloster vorgefunden und danach wieder in der Matthiaskirche aufgestellt wurde.
Aus dem Visitationsbericht ist zu erkennen, dass der gesamte Kirchenbetrieb nach langen heftigen Kriegsjahren, in denen Moral und Ordnung verloren gingen, wieder in geregelte Bahnen gebracht wurden.
1656 Eine Visitation stellt fest, dass in der Peterskapelle auf dem Berg nur noch an jedem 3. Sonntag Gottesdienst gehalten wurde. In der Matthiaskapelle war auf den Liebfrauenaltar eine Sonntagsmesse gestiftet, für deren Persolvierung der "Kaplan" aus den Dotationsgütern 1/2 Fuder Wein und 3 Malter Korn bezog. Auf dem Matthiasaltar ruhten 3 Wochenmessen, für welche 3 Weinberge gestiftet waren. Die Zahl der Kommunionen betrug 70. Der Kaplan wohnte im Kloster Stuben. Seine Kompetenz bestand in 2 Fuder Wein, 7 Malter Korn, 4 Sester Hafer, 1 Sester Erbsen und 1 Sester Salz. Zu Anfang der Fasten erhielt er 50 Häringe, 4 Quart Ohlig, 4 Quart geschmolzene Butter und einmal in der Woche 1/2 Quart Hirsen "vor etwa einen Pfannen Kuchen zu machen". Außerdem empfing er 12 Wagen Holz und 3 Paar Schuhe. Der Klosterbäcker musste ihm sein Brot backen. An Sonn- und Feiertagen hatte er die ganze Kost im Kloster. Auch durfte er ein Schwein auf den Klosteräckern halten. Im Herbst empfing er 12 Sester Most und zu Neujahr 2 Lebkuchen.
1679 bis 1682 Spezifikation der Güter des Stiftes St. Florin in Neef: 93 Weinberge mit insgesamt 14951 Stöcken, 60 Wiesen, 5 Wohnhäuser, 1 Garten, 3 Bauplätze und 7 weitere Plätze
1679 bis 1682 Die Weinerträge betragen 2 Fuder und 4 Ohm
1738 Spezifikation der Güter des Propsteihofes St. Florin in Neef: 105 Weinberge, die Hälfchen (das sind vom Hauptweinberg getrennt liegende Stücke) miteingerechnet, 74 Wiesen und Zinswein von 22 Einwohnern
1739 stiftet der Stubener Prior Conzen einen Marienaltar.
1739 Carl Michael Emmerich von Metzenhausen wird als kurtrierischer Jagdjunker ausgemustert und erhält vom Kurfürsten einen Hirschfänger mit einem silber-vergoldeten Griff und zwei Perücken.
1745 bis 1751 Besteuerung der v. Lombeck’schen Güter zu Neef durch die Niederrheinische Reichsritterschaft.
1749 17. Mai: Den Freiherrn zu Lombek wird ein Weingartengut in Neef bestätigt. Als Unterzeichner tritt auch Anton Freiherr Beissel von Gymnich auf
1747 wird die Matthiaskirche umgebaut. Das Langhaus wird im gotischen Stil vergrößert. Turm und Sakristei bleiben in bisheriger Form erhalten. Der zuvor schon vorhandene Marienaltar wird in die neue Kirche versetzt.
1750 kommt das Burg-Lehen in den Besitz der Beissel von Gymnich in Bullay und der Familien von Lombeck und von Maffei.
1750 stirbt mit Carl Michael Emmerich das Geschlecht derer von Metzenhausen aus.
1750 Die Neefer Forst wird von dem Kameralhof aus von Sebastian Rembling verwaltet.
1778 wird das Burghaus an Neefer Bürger versteigert.
1778 besitzt die Kirche 1 Ciborium und einen Kelch aus Silber – wie es eine Visitation festhält. Die Zahl der Kommunionen betrug 185.
1779 Verzeichnis der zum Propsteihof St. Florin zu Neef gehörenden sonstigen Güter, z. T. auch in Bremm und St. Aldegund, darunter Hühner-, Wein- und Geldzinsen
1784 Die Mutterkirche für Neef, das Kloster Stuben, befindet sich in einem gänzlichen Verfall.
1787 Das Koblenzer Stift St. Florin besitzt in Neef noch den Hof und das Kelterhaus.
1788 wird aus dem Stubener Wald eine Preußische Domäne.
1794 Das Kloster Stuben wird aufgelöst. Neef wird eine eigenständige Kirchengemeinde.
1803 bis 1810 Versteigerung von Besitzungen im Rahmen der Säkularisation
1804 Nach vollzogener Säkularisierung durch Napoleon stellt sich die Vermögensverhältnisse anders dar. Der bisherige Zehnte entfiel und auch Schenkungen und Vermächtnisse, z. B. auf Altäre, werden hinfällig. Die Fabrik der Matthiaskirche besteht nunmehr aus 15 Morgen Lohhecken und 1 ½ Morgen Wiesen. Der Gemeindezusatz beträgt 129 Mark. Der Visitation bemerkt weiter, dass hoffentlich die Matthiaskirche durch ein würdigeres Gotteshaus ersetzt wird und dass sich auch das Pfarrhaus in einem unwürdigen Zustand befindet.
1804 Mit der Auflösung des Kurstaates kommt der vormalige kurfürstliche Wald an die Gemeine Neef.
1820 gelangt der Stubener Wald durch Versteigerung für 3001 Taler an das Land Preußen. Die Gemeinde Neef kann nur 3000 Taler bieten. Später erhält die Gemeinde Ediger-Eller das Revier im Tausche gegen ihren Wald im Kondel.
1831 besitzt die Kirche einen silbernen Kelch von 1722 und einen silbernen Kelch mit Kupferfuß, woran das Wappen der Ritter von Metzenhausen und die Jahreszahl von 1658 eingraviert ist.
Drei Glocken hatten folgende Inschriften:
OSANA HEISEN ICH ALLE BOS WEDER VERDRIBEN ICH KLAS VON ECHTERNACH GOS MICH ANA (1468)
MATHIAS HEICE(N) ICH I(N) GODES ERE LUDEN ICH BOES WEDER VERDRIBE(N) ICH. PET(ER) VA(N) ECHTERNACH GAUS MICH 1514
AVE · REGINA · COELORUM · MATER REGIS · ANGELORUM · O MARIA · FLOS · VIRGINUM · DULCIS · ROSA · DEIN · LILIUM
1890 Grundsteinlegung zum Bau der neuen Kirche
1891 wird die neue Kirche geweiht
1894 Konsekration der neuen Kirche durch den Hochwürdigsten Weihbischof Schrod
1902 wird die Fähre eingeweiht, womit der Ort eine bessere Verbindung zur Außenwelt erhielt
1935 Die Neefer freiwillige Feuerwehr wird am 13. Januar gegründet.
1971 Einweihung der Neefer Brücke
1971 Mit der Fertigstellung der Brücke wird der Fährbetrieb eingestellt
   
   
   
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