Die
um das Jahr 300 gebaute römische Festung
auf dem Petersberg wurde später, als sie
bedeutungslos geworden war, vermutlich
als römische Staatsdomäne in ein
Weingut, umgewandelt. Und als im Jahr 486
König Chlodwig I. in einer
Entscheidungsschlacht bei Soissons die
Römer besiegte und diese sich aus dem
hiesigen Raum zurückzogen, fiel solcher
römischer Landbesitz in die Hände des
fränkischen Königshauses, der danach in
Erbfolge an die jeweiligen Nachfolger
automatisch überging. Solche
Königshöfe waren über das ganze Land
als sogenannte curtes verteilt. Sie waren
in der Regel der Mittelpunkt eines auf
sich bezogenen Burgbezirks. Einen
übernommener befestigter römischer
Gutshof war für die Franken eine bork (Burg).
Bei der Lokalisierung spätrömischer
Höhensiedlungen deutet auch Gilles die
Flurbezeichnungen Burg-" auf
vormalige Befestigungsanlagen hin.
In einer Urkunde von 1251 wird ein
Landgut oben in den Wäldern von Neef als
Rumpenheim bezeichnet. Gleichzeitig wird
überliefert, dass es dort einen wohl
größeren Privatbesitz gab, der dem
Ritter Richardi von Buche gehörte. In
diesem Diplom wird auch erwähnt, dass es
dort einen größeren Privatbesitz gab,
der dem Ritter Richard von Buche gehörte,
den schon 1140 sein Vorfahre Friedelo von
Brouch besaß. Dessen Vorbesitzer war
Ingo. König Otto bestätigte nämlich
seinem Getreuen Ingo und dessen
Nachkommen alle Besitzungen in Neveri und
verleiht ihnen weitgehende processuale
Vorrechte. Dazu zählten auch Güter in
Neef, die in den Felsen auf der
Spitze des von Bäumen gelichteten Berges
lagen in Rumpenheim, in der noch
heute so genannten Flur Burg-Berg.
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Auf
einer Karte aus dem 8.
Jahrhundert wird Nevin auf dem
Petersberg eingezeichnet. Es kann
durchaus angenommen werden, dass
zu jener Zeit der Hauptort von
dem späteren Neef auf dem Berg
gelegen hat mit einem
Friedhof und einem Gotteshaus. |
Die Auswertung eines großen
frühmittelalterlichen Gräberfeldes
lässt Gilles sogar erkennen, dass sich
dort oben auf dem Berg ein Zentrum des
frühen Christentums befand.
Den bedeutendsten Einzelfund für das
Gräberfeld bildete eine kleine, mehr als
zur Hälfte erhaltene Grabplatte aus
Marmor. Sie datiert die für ein
siebenjähriges Kind gesetzte Inschrift
ins 6. Jahrhundert.
Ein zweites Fragment eines
frühchristlichen Grabsteins zeigt eine
nach rechts gewandte Taube. Diese bildet
wohl den linken unteren Abschluss einer
Grabplatte und flankierte ursprünglich
mit einer zweiten ein Christogramm.
Die Franken haben also die Besiedlung
auf dem Petersberg fortgesetzt. Eine
Umstrukturierung des Ortes, wonach eine
Verlagerung desselben vom Berg ins Tal
erfolgte, ist um das Jahr 900 deutlich
erkennbar. So wird denn auch Neef in
einer Urkunde aus dem Jahr 1049
ausdrücklich als Ort am Moselfluss
bezeichnet mit einem imposanten
Hofgebäude in dem auch der Vogt
residierte (später als Burg oder Schloss
bezeichnet), einem neu erbauten
Gotteshaus mit Friedhof und einer
Gerichtsstätte.
Als der hl. Willibrord in Echternach
ein Kloster gründete, schenkte die hl.
Irmina diesem Ländereien, welche zur
Errichtung notwendig waren. Im Jahr 698
wird auch Neef als Gründungsgut der
Abtei aufgeführt. Irmina war eine
Tochter des Königs Dagobert II..
Ein Diplom Ludwigs des Deutschen vom
23. November 875 regelt, dass der Abtei
St. Arnulf aus Metz Navis ( ... quantum
ibi de ratione sancti Arnulfi videtur
habere ad naticum) für den Weinkeller
zurückgegeben werden muss. Die
Restitution wurde nochmals angeordnet von
Karl III. und schließlich durch Bischof
Ruotbert von Metz um 886 vollzogen.
Im Jahr 1049 erscheint Neef in einem
schriftlichen Zeugnis und zwar als sich
die Metzer Arnulfsabtei von Papst Leo IX.
ihren dortigen Besitz, den sie auf den
Merowingerkönig Dagobert I.
zurückführte, bestätigen ließ.
Wenn man auch die Schenkung von Neef
durch Dagobert I. nicht unbedingt glauben
muss, da man Dagobertschenkungen im
Mittelalter häufig nur behauptete, so
ist doch wie Pauly und Ewig zurecht
annehmen, davon auszugehen, dass der
Besitz des Metzer Klosters in Neef auf
die Merowingerzeit zurückgeht, zumal
dieses im Moselraum begütert war.
Frau Margit Müller hegt in ihrer
Dissertation von Anfang an ob des
Besitzes von Dagobert I. in Neef keine
Zweifel und geht recht ausgiebig auf die
Schenkung an St. Arnulf ein. So stellt
sie auch fest, dass die Einkünfte aus
Neef ausdrücklich für den Weinkeller
der Metzer Kirche bestimmt waren.
Schließlich sei noch auf die
Ausführungen von Wolfram hingewiesen. Er
verweist, was den Besitz Dagoberts in
Neef angeht, neben der bereits zitierten
Bulle von Paps Leo IX. auch auf die von
den Päpsten Calixt II. und Innocenz II.,
sowie auch auf die Urkunde von Heinrich V.,
vom 3. Dezember 1116 hin.
König Dagobert I. regierte von 623 an
Austrien, ein Unterbezirk des
Frankenreiches, zu dem auch das
Moselgebiet gehörte. Er schenkte seinen
Besitz in Neef der Kirche des Klosters St.
Arnulf in Metz.
Die Stadt Metz
im Mittelalter |
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Mehr als 500 Jahre lang war Neef ganz
eng mit Metz, der Hauptstadt von Austrien,
verbunden. Die St. Arnulfs-Kirche war
damals der Dom für das Bistum Metz. Sie
stand am Fuße der linken oberen Mosel-Brücke
im Rande der Innenstadt.
Neef erscheint urkundlich als Allodium
Neuim, oder auch als Allodium Neuin, was
heißt, dass es ein freies Gut war, im
Gegensatz zum Zins- oder Lehngut. Wenn
Neef als Allodium bezeichnet wurde,
heißt das, dass es freies Gut einer
Familie oder des Königs war, das frei
vererbt werden konnte, ohne dass eine
Genehmigung einer höheren Stelle
notwendig war. Der König beauftragte die
Pfalzgrafen mit der Oberaufsicht solcher
Allodialgüter.
St. Arnulf war Dorfherr von Neef. Der
eingesetzte Vogt residierte in der Burg.
Dieser übte die bürgerliche
Gerichtsbarkeit aus - das sogenannte
Niedere Gericht. Er konnte somit über
Streitfälle des Alltags richten. Die
Neefer Bürger waren Leibeigene. Sie
gehörten mit allem was sie hatten, auch
mit ihrem Leib, dem Dorfherren.
Die Capellae der hl. Katherine von
Wraower
Ein Allodium einer Metzer Kirche in
Neef macht das Vorhandensein eines
Gotteshauses dort geradezu
selbstverständlich. Seit der Bekehrung
Chlodwigs zum Christentum war die Kirche
Galliens dem Königtum unterstellt. Sie
wurde mit ländlichen Gütern
ausgestattet und erhob den Zehnt, um die
Sorge der Seelsorge zu bestreiten.
Die Einweihung mag um das Jahr 875
stattgefunden haben, also vermutlich zu
dem Zeitpunkt, als St. Arnulf das Gut in
Neef wieder zugesprochen worden ist.
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Mutterkirche
St. Arnulf in Metz Die
vormalige Domkirche wurde bereits
522 durch Streitmächte Kaiser
Karls V. vollkommen zerstört und
später wieder in heutiger Form
aufgebaut.
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Die Capellae (Kapelle) stand in der
noch heute so bezeichneten Flur Kapell
und war der hl. Katherine von Wraower
geweiht eine Heilige, die
ansonsten nirgendwo Erwähnung findet
also auch in keinem Heiligenbuch
aufgeführt wird.
Bezüglich der Katherine kann folgende
Vermutung angestellt werden: König
Dagobert II. wurde 679 im Walde von
Wraower (bei Verdun) auf der Jagd
ermordet. An dieser Stelle hat man zum
Gedenken an dieses Geschehen ein Kloster
errichtet, in dem nicht nur der König
selbst, sondern auch seine getöteten
Begleiter bestattet wurden. Dagobert II.
galt fortan als Märtyrer so auch
vermutlich die auf der Jagd dabeigewesene
Katherine. Bei der Vergrößerung der
Grabkirche anno 872 durch Karl der Kahle
hatte man für das neue Gotteshaus nur
die wichtigsten Gebeine übrig,
insbesonders die von Dagobert II.. Andere
Reliquien wurden verteilt. Die Gebeine
der Katherine, die in keinem Heiligenbuch
Erwähnung findet, kamen so vermutlich in
die Capellae der hl. Katherine von
Wraower nach Neef.
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Gemäß
einer 1962 aufgefundenen
reliefierten Steinplatte im Boden
bei der
Neefer Kirche und einer Zeichnung
von Rooke (The Old Church)
könnte die Capellae der hl.
Katherine so ausgesehen haben. |
Bei Weinbergsregulierungsarbeiten in
neuerer Zeit hat man auch tatsächlich in
der Kapell deutliche Relikte aufgefunden,
die bestätigen, dass dort einmal eine
Kirche gestanden hatte inmitten eines
Friedhofes. Die Reichskirchen gingen
durch das Wormser
Konkordat von 1122 im ganzen Land an
die zuständigen Bistümer über. Das
Bistum Trier verlehnte die Neefer Kirche
an den Pfalzgrafen. Anno 1140 wird die
Kirche von Neef als im Besitz des
Pfalzgrafen Wilhelm erwähnt, der sie der
Verfügung des Trierer Erzbischofs Albero
zugunsten des Frauenklosters Stuben
überließ. Stuben hatte danach die
Kirchenhoheit und somit auch das
Zehntrecht über Neef. Die vormalige
Reichskirche war baufällig geworden. Sie
wurde abgerissen. Die künftige
Pfarrkirche war nunmehr die neuerbaute
Capelle auf dem Petersberg.
Schon zuvor hatte Wilhelm einen Teil
des der Katherinen-Kirche gehörende
Grundvermögen, was Weinberge, Äcker und
Wald in Neef und Bremm ausmachten, dem
Klosters Arnstein geschenkt. Zu den
Gütern gehörte auch der (bisherige
Zehnthof) Hof in Neef. Die Güter müssen
sehr beachtlich gewesen sein. Im
einzelnen werden sie wie folgt
aufgeführt: Zwei Teile zu
Kastellaun und unterhalb des Dorfes
Bullay, genannt radegeler sowie ein
Grundstück, das jährlich 1 Eimer Wein
erbringt; ein Acker beim Dorfe Bremm, die
in der Neefer Mark kerre, manbeler,
delval und in der zerben, sowie in
Rumpenheim lagen.
Der Rest des vormaligen Vermögens der
ehemaligen Reichskirche blieb vorerst dem
Kloster Arnstein erhalten, bis dieses
1160 dieses all dies, mitsamt dem Zehnt-Hof,
an das Kloster Stuben für 80 Mark
verkauft hat.
Die Kirchenrechte hatte schon zuvor
Erzbischof Albero Stuben geschenkt.
Die Neefer Burg |
Sie wurde auch, wie
die Capellae der hl. Katherine
von Wraower, um das Jahr 900 vom
Reich als Hof- und
Verwaltungsgebäude für die
Metzer Domkirche gebaut und war
also ein Reichslehen. Das
Burghaus war Mittelpunkt von vico
Navi juxta fluvium Mosellam (Häuserkomplex
dicht neben der fließenden Mosel). Nach
Verwüstungsaktionen des Franz
von Sickingen und des Markgrafen
Albrecht von Brandenburg fügten
ihr auch die Schweden und Spanier
im Dreißigjährigen Krieg
erheblichen Schaden zu. Letztere
donnerten zwei Tage lang von
einer Felsplatte des
gegenüberliegenden Vogelsang auf
das Gebäude und setzten es in
Brand. Nur noch der großen
Weinkeller, dessen Kreuzgewölbe
auf rechteckigen Pfeilern ruhen
und das 4 m dicke Mauerwerk sind
Zeugen des ursprünglichen
imposanten Gebäudes, das
ursprünglich drei Wachtürme
hatte und von einem Graben
umgeben war, was bei neuzeitlich
vorgenommenen Tiefbauarbeiten im
Umfeld der Burg aufgefundene
Fundamente so bestätigen.
Die Burg wurde nach
Zerstörungen immer wieder
aufgebaut und hat dadurch ihre
Ursprungsform verloren.
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Die Neefer Burg, wie sie
ursprünglich ausgesehen hat. |
Die Burg wie sie sich heute
darstellt. |
Die Gerichtsstätte auf dem Assersberg
Auf dem Assersberg versammelten sich
Richter und Schöffen zur
Gerichtsversammlung. Gerichtsversammlung
wird in der fränkischen Sprache mit
Assisen ausgedrückt daher der
Flurname Assersberg.
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Das
Ding, wie das Gericht auch
genannt wurde, fand stets bei
Tage auf einem freien Platz, oft
unter einem Baum auf Wiesen,
statt. Der Platz war abgesteckt
und rund. Daher stammt die
Redensart zu Ding und Ring gehen,
wenn eine Entscheidung zu fällen
ist. |
Auszug aus der Lex Salica welche die
Rechtsgrundsätze der Franken (der Salier)
erfasst:
Wer eine fremde Magd stiehlt,
werde um 30 Schillinge gebüßt.
Wer einen Bienenkorb unter Dach gestohlen
hat, der zahle 45 Schillinge.
Wer einen Weinbergsarbeiter gestohlen
oder ermordet hat, werde mit 30 Sh.
gebüßt.
Hat sich ein Freigeborener mit der Magd
eines Herren vergangen, so zahle er 15
Schillinge.
Wenn er sich mit einer Magd des Königs
vergangen hat, zahle er 30 Sh.
Hat sich ein Unfreier mit der Magd eines
Herren vergangen und ist sie
infolgedessen gestorben, so hat er dem
geschädigten Herren die Magd zu ersetzen
und 6 Sh. zu zahlen, oder er werde
entmannt.
Wer jemanden einen Dreckskerl schimpft,
werde mit 3 Sh. gebüßt.
Will jemand in ein fremdes Dorf zuziehen,
so darf er dies nicht, wenn nur einer
dagegen Einspruch erhebt.
Ist jemand zugereist und es hat niemand
innerhalb 12 Monaten Einspruch erhoben,
so darf er endgültig bleiben.
Noch 1084 bildete das Gut den
nördlichsten Punkt des Klosterbesitzes.
Wegen der langen Transportwege
veräusserte die Arnulfsabtei das Neefer
1139 an die Abtei Maria Laach.
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