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Nevim / Neuim in der Frankenzeit von Franz Josef Blümling
Die um das Jahr 300 gebaute römische Festung auf dem Petersberg wurde später, als sie bedeutungslos geworden war, vermutlich als römische Staatsdomäne in ein Weingut, umgewandelt. Und als im Jahr 486 König Chlodwig I. in einer Entscheidungsschlacht bei Soissons die Römer besiegte und diese sich aus dem hiesigen Raum zurückzogen, fiel solcher römischer Landbesitz in die Hände des fränkischen Königshauses, der danach in Erbfolge an die jeweiligen Nachfolger automatisch überging.

Solche Königshöfe waren über das ganze Land als sogenannte curtes verteilt. Sie waren in der Regel der Mittelpunkt eines auf sich bezogenen Burgbezirks. Einen übernommener befestigter römischer Gutshof war für die Franken eine bork (Burg). Bei der Lokalisierung spätrömischer Höhensiedlungen deutet auch Gilles die Flurbezeichnungen „Burg-" auf vormalige Befestigungsanlagen hin.

In einer Urkunde von 1251 wird ein Landgut oben in den Wäldern von Neef als Rumpenheim bezeichnet. Gleichzeitig wird überliefert, dass es dort einen wohl größeren Privatbesitz gab, der dem Ritter Richardi von Buche gehörte. In diesem Diplom wird auch erwähnt, dass es dort einen größeren Privatbesitz gab, der dem Ritter Richard von Buche gehörte, den schon 1140 sein Vorfahre Friedelo von Brouch besaß. Dessen Vorbesitzer war Ingo. König Otto bestätigte nämlich seinem Getreuen Ingo und dessen Nachkommen alle Besitzungen in Neveri und verleiht ihnen weitgehende processuale Vorrechte. Dazu zählten auch Güter in Neef, – die in den Felsen auf der Spitze des von Bäumen gelichteten Berges lagen – in Rumpenheim, in der noch heute so genannten Flur Burg-Berg.

Auf einer Karte aus dem 8. Jahrhundert wird Nevin auf dem Petersberg eingezeichnet. Es kann durchaus angenommen werden, dass zu jener Zeit der Hauptort von dem späteren Neef auf dem Berg gelegen hat – mit einem Friedhof und einem Gotteshaus.

Die Auswertung eines großen frühmittelalterlichen Gräberfeldes lässt Gilles sogar erkennen, dass sich dort oben auf dem Berg ein Zentrum des frühen Christentums befand.

Den bedeutendsten Einzelfund für das Gräberfeld bildete eine kleine, mehr als zur Hälfte erhaltene Grabplatte aus Marmor. Sie datiert die für ein siebenjähriges Kind gesetzte Inschrift ins 6. Jahrhundert.

Ein zweites Fragment eines frühchristlichen Grabsteins zeigt eine nach rechts gewandte Taube. Diese bildet wohl den linken unteren Abschluss einer Grabplatte und flankierte ursprünglich mit einer zweiten ein Christogramm.

Die Franken haben also die Besiedlung auf dem Petersberg fortgesetzt. Eine Umstrukturierung des Ortes, wonach eine Verlagerung desselben vom Berg ins Tal erfolgte, ist um das Jahr 900 deutlich erkennbar. So wird denn auch Neef in einer Urkunde aus dem Jahr 1049 ausdrücklich als Ort am Moselfluss bezeichnet – mit einem imposanten Hofgebäude in dem auch der Vogt residierte (später als Burg oder Schloss bezeichnet), einem neu erbauten Gotteshaus mit Friedhof und einer Gerichtsstätte.

Als der hl. Willibrord in Echternach ein Kloster gründete, schenkte die hl. Irmina diesem Ländereien, welche zur Errichtung notwendig waren. Im Jahr 698 wird auch Neef als Gründungsgut der Abtei aufgeführt. Irmina war eine Tochter des Königs Dagobert II..

Ein Diplom Ludwigs des Deutschen vom 23. November 875 regelt, dass der Abtei St. Arnulf aus Metz Navis ( ... quantum ibi de ratione sancti Arnulfi videtur habere ad naticum) für den Weinkeller zurückgegeben werden muss. Die Restitution wurde nochmals angeordnet von Karl III. und schließlich durch Bischof Ruotbert von Metz um 886 vollzogen.

Im Jahr 1049 erscheint Neef in einem schriftlichen Zeugnis und zwar als sich die Metzer Arnulfsabtei von Papst Leo IX. ihren dortigen Besitz, den sie auf den Merowingerkönig Dagobert I. zurückführte, bestätigen ließ.

Wenn man auch die Schenkung von Neef durch Dagobert I. nicht unbedingt glauben muss, da man Dagobertschenkungen im Mittelalter häufig nur behauptete, so ist doch wie Pauly und Ewig zurecht annehmen, davon auszugehen, dass der Besitz des Metzer Klosters in Neef auf die Merowingerzeit zurückgeht, zumal dieses im Moselraum begütert war.

Frau Margit Müller hegt in ihrer Dissertation von Anfang an ob des Besitzes von Dagobert I. in Neef keine Zweifel und geht recht ausgiebig auf die Schenkung an St. Arnulf ein. So stellt sie auch fest, dass die Einkünfte aus Neef ausdrücklich für den Weinkeller der Metzer Kirche bestimmt waren.

Schließlich sei noch auf die Ausführungen von Wolfram hingewiesen. Er verweist, was den Besitz Dagoberts in Neef angeht, neben der bereits zitierten Bulle von Paps Leo IX. auch auf die von den Päpsten Calixt II. und Innocenz II., sowie auch auf die Urkunde von Heinrich V., vom 3. Dezember 1116 hin.

König Dagobert I. regierte von 623 an Austrien, ein Unterbezirk des Frankenreiches, zu dem auch das Moselgebiet gehörte. Er schenkte seinen Besitz in Neef der Kirche des Klosters St. Arnulf in Metz.

Die Stadt Metz im Mittelalter

Mehr als 500 Jahre lang war Neef ganz eng mit Metz, der Hauptstadt von Austrien, verbunden. Die St. Arnulfs-Kirche war damals der Dom für das Bistum Metz. Sie stand am Fuße der linken oberen Mosel-Brücke im Rande der Innenstadt.

Neef erscheint urkundlich als Allodium Neuim, oder auch als Allodium Neuin, was heißt, dass es ein freies Gut war, im Gegensatz zum Zins- oder Lehngut. Wenn Neef als Allodium bezeichnet wurde, heißt das, dass es freies Gut einer Familie oder des Königs war, das frei vererbt werden konnte, ohne dass eine Genehmigung einer höheren Stelle notwendig war. Der König beauftragte die Pfalzgrafen mit der Oberaufsicht solcher Allodialgüter.

St. Arnulf war Dorfherr von Neef. Der eingesetzte Vogt residierte in der Burg. Dieser übte die bürgerliche Gerichtsbarkeit aus - das sogenannte Niedere Gericht. Er konnte somit über Streitfälle des Alltags richten. Die Neefer Bürger waren Leibeigene. Sie gehörten mit allem was sie hatten, auch mit ihrem Leib, dem Dorfherren.

Die Capellae der hl. Katherine von Wraower

Ein Allodium einer Metzer Kirche in Neef macht das Vorhandensein eines Gotteshauses dort geradezu selbstverständlich. Seit der Bekehrung Chlodwigs zum Christentum war die Kirche Galliens dem Königtum unterstellt. Sie wurde mit ländlichen Gütern ausgestattet und erhob den Zehnt, um die Sorge der Seelsorge zu bestreiten.

Die Einweihung mag um das Jahr 875 stattgefunden haben, also vermutlich zu dem Zeitpunkt, als St. Arnulf das Gut in Neef wieder zugesprochen worden ist.

Mutterkirche St. Arnulf in Metz

Die vormalige Domkirche wurde bereits 522 durch Streitmächte Kaiser Karls V. vollkommen zerstört und später wieder in heutiger Form aufgebaut.

Die Capellae (Kapelle) stand in der noch heute so bezeichneten Flur Kapell und war der hl. Katherine von Wraower geweiht – eine Heilige, die ansonsten nirgendwo Erwähnung findet – also auch in keinem Heiligenbuch aufgeführt wird.

Bezüglich der Katherine kann folgende Vermutung angestellt werden: König Dagobert II. wurde 679 im Walde von Wraower (bei Verdun) auf der Jagd ermordet. An dieser Stelle hat man zum Gedenken an dieses Geschehen ein Kloster errichtet, in dem nicht nur der König selbst, sondern auch seine getöteten Begleiter bestattet wurden. Dagobert II. galt fortan als Märtyrer – so auch vermutlich die auf der Jagd dabeigewesene Katherine. Bei der Vergrößerung der Grabkirche anno 872 durch Karl der Kahle hatte man für das neue Gotteshaus nur die wichtigsten Gebeine übrig, insbesonders die von Dagobert II.. Andere Reliquien wurden verteilt. Die Gebeine der Katherine, die in keinem Heiligenbuch Erwähnung findet, kamen so vermutlich in die Capellae der hl. Katherine von Wraower nach Neef.

Gemäß einer 1962 aufgefundenen reliefierten Steinplatte im Boden bei der
Neefer Kirche und einer Zeichnung von Rooke (The Old Church) könnte die Capellae der hl. Katherine so ausgesehen haben.

Bei Weinbergsregulierungsarbeiten in neuerer Zeit hat man auch tatsächlich in der Kapell deutliche Relikte aufgefunden, die bestätigen, dass dort einmal eine Kirche gestanden hatte inmitten eines Friedhofes. Die Reichskirchen gingen durch das Wormser Konkordat von 1122 im ganzen Land an die zuständigen Bistümer über. Das Bistum Trier verlehnte die Neefer Kirche an den Pfalzgrafen. Anno 1140 wird die Kirche von Neef als im Besitz des Pfalzgrafen Wilhelm erwähnt, der sie der Verfügung des Trierer Erzbischofs Albero zugunsten des Frauenklosters Stuben überließ. Stuben hatte danach die Kirchenhoheit und somit auch das Zehntrecht über Neef. Die vormalige Reichskirche war baufällig geworden. Sie wurde abgerissen. Die künftige Pfarrkirche war nunmehr die neuerbaute Capelle auf dem Petersberg.

Schon zuvor hatte Wilhelm einen Teil des der Katherinen-Kirche gehörende Grundvermögen, was Weinberge, Äcker und Wald in Neef und Bremm ausmachten, dem Klosters Arnstein geschenkt. Zu den Gütern gehörte auch der (bisherige Zehnthof) Hof in Neef. Die Güter müssen sehr beachtlich gewesen sein. Im einzelnen werden sie wie folgt aufgeführt: „Zwei Teile zu Kastellaun und unterhalb des Dorfes Bullay, genannt radegeler sowie ein Grundstück, das jährlich 1 Eimer Wein erbringt; ein Acker beim Dorfe Bremm, die in der Neefer Mark kerre, manbeler, delval und in der zerben, sowie in Rumpenheim lagen.

Der Rest des vormaligen Vermögens der ehemaligen Reichskirche blieb vorerst dem Kloster Arnstein erhalten, bis dieses 1160 dieses all dies, mitsamt dem Zehnt-Hof, an das Kloster Stuben für 80 Mark verkauft hat.

Die Kirchenrechte hatte schon zuvor Erzbischof Albero Stuben geschenkt.

Die Neefer Burg Sie wurde auch, wie die Capellae der hl. Katherine von Wraower, um das Jahr 900 vom Reich als Hof- und Verwaltungsgebäude für die Metzer Domkirche gebaut und war also ein Reichslehen. Das Burghaus war Mittelpunkt von vico Navi juxta fluvium Mosellam (Häuserkomplex dicht neben der fließenden Mosel).

Nach Verwüstungsaktionen des Franz von Sickingen und des Markgrafen Albrecht von Brandenburg fügten ihr auch die Schweden und Spanier im Dreißigjährigen Krieg erheblichen Schaden zu. Letztere donnerten zwei Tage lang von einer Felsplatte des gegenüberliegenden Vogelsang auf das Gebäude und setzten es in Brand. Nur noch der großen Weinkeller, dessen Kreuzgewölbe auf rechteckigen Pfeilern ruhen und das 4 m dicke Mauerwerk sind Zeugen des ursprünglichen imposanten Gebäudes, das ursprünglich drei Wachtürme hatte und von einem Graben umgeben war, was bei neuzeitlich vorgenommenen Tiefbauarbeiten im Umfeld der Burg aufgefundene Fundamente so bestätigen.

Die Burg wurde nach Zerstörungen immer wieder aufgebaut und hat dadurch ihre Ursprungsform verloren.


Die Neefer Burg, wie sie ursprünglich ausgesehen hat.

Die Burg wie sie sich heute darstellt.

Die Gerichtsstätte auf dem Assersberg

Auf dem Assersberg versammelten sich Richter und Schöffen zur Gerichtsversammlung. Gerichtsversammlung wird in der fränkischen Sprache mit Assisen ausgedrückt – daher der Flurname Assersberg.

Das Ding, wie das Gericht auch genannt wurde, fand stets bei Tage auf einem freien Platz, oft unter einem Baum auf Wiesen, statt. Der Platz war abgesteckt und rund. Daher stammt die Redensart zu Ding und Ring gehen, wenn eine Entscheidung zu fällen ist.

Auszug aus der Lex Salica welche die Rechtsgrundsätze der Franken (der Salier) erfasst:

Wer eine fremde Magd stiehlt, werde um 30 Schillinge gebüßt.
Wer einen Bienenkorb unter Dach gestohlen hat, der zahle 45 Schillinge.
Wer einen Weinbergsarbeiter gestohlen oder ermordet hat, werde mit 30 Sh. gebüßt.
Hat sich ein Freigeborener mit der Magd eines Herren vergangen, so zahle er 15 Schillinge.
Wenn er sich mit einer Magd des Königs vergangen hat, zahle er 30 Sh.
Hat sich ein Unfreier mit der Magd eines Herren vergangen und ist sie infolgedessen gestorben, so hat er dem geschädigten Herren die Magd zu ersetzen und 6 Sh. zu zahlen, oder er werde entmannt.
Wer jemanden einen Dreckskerl schimpft, werde mit 3 Sh. gebüßt.
Will jemand in ein fremdes Dorf zuziehen, so darf er dies nicht, wenn nur einer dagegen Einspruch erhebt.
Ist jemand zugereist und es hat niemand innerhalb 12 Monaten Einspruch erhoben, so darf er endgültig bleiben.

Noch 1084 bildete das Gut den nördlichsten Punkt des Klosterbesitzes. Wegen der langen Transportwege veräusserte die Arnulfsabtei das Neefer 1139 an die Abtei Maria Laach.

 
 
 
 
 
 
 
 
Ein in der kerre (heutige „Kehr“) gefundener Krug aus der Merowingerzeit.
 
Siegel von König Ludwig des Deutschen
aus: Deutsche Kultur des Mittelalters von Paul Herre
 
 
 
 
 
 
 
 
Literaturnachweise:
  Bärsch, Georg - Der Moselstrom von Metz bis Coblenz
Beyer, Heinrich - Mittelrheinisches Urkundenbuch
Blümling, Franz Josef - Die Historie der Gotteshäuser von Neef, Jahrbuch Kreis Cochem-Zell 2005
Blümling, Franz Josef - Überlieferung als ein Dokument, in: Heimat zwischen Hunsrück und Eifel, Beilage der Rheinzeitung Nr. 10, Oktober 1994
Ewig, Eugen - Der Fernbesitz von St. Arnulf / Metz in den alten Diözesen Trier u. Köln, Rheinische
Vierteljahresblätter Jahrgang 50, 1986
Ewig, Eugen - Persönliche Schreiben an den Autoren vom 26.01.1995
Gilles, Karl-Josef - Der Petersberg bei Neef – Ein Zentrum des frühen Christentums, Jahrbuch Kreis Cochem-Zell 1992
Gilles, Karl-Josef - Spätrömische Höhensiedlungen in Eifel und Hunsrück
Goerz, Adam - Mittelrhein-Regesten
Gorenflo, Roger M. - Baugeschichte der Karolingischen Pfarrkirche in Rüsselsheim-Königstädten
Haberkern u. Wallach - Hilfswörterbuch für Historiker
Krings, Bruno - Arnstein a.d. Lahn im Mittelalter
Landeshauptarchiv Koblenz - Abtei St. Willibrordus zu Echternach, 1. Abteilung 231, 15
Loeschebrand-Horn, Hans Joachim - Die Deutschen Heimatführer Band 8, Rheinland
Melchers, Erna und Hans - Heiligen, Geschichte und Legende im Jahreslauf
Mötsch, Johannes - Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065 – 1437
Mohr, Joseph - Die Heiligen der Diözese Trier
Müller, Margit - Die Benediktinerabtei St. Arnulf zu Metz im hohen Mittelalter
Pauly, Ferdinand - Siedlung und Pfarrorganisationen im alten Erzbistum Trier, Rhein. Archiv, Veröffent. d. Inst. für gesch. Landeskunde der Rheinlande an der Universität Bonn, Ausgabe 49
Siedlung und Pfarrorganisationen im alten Erzbistum Trier
Wolfram, G. - Kritische Bemerkungen zu den Urkunden des Arnulfklosters, in: Jahrbuch der Ges. f. lothr. Gesch. u. Altertumskunde I, 1888/89
Bildnachweise:
  Nevim auf dem Berg - Cod. dipl. Rheno- Mosel T. II., vorstellend den Auel Engeris, Are, Eifel, Meien, Mosel Trechir & Nachgau vom VIII bis XI. Jahrhundert
Grabinschrift - Gilles, Karl-Josef - Der Petersberg bei Neef – Ein Zentrum des frühen Christentums, Jahrbuch Kreis Cochem-Zell 1992
Bild Metz - gängige Postkarte
Capellae der hl. Katherine von Wraower - Bruchstück einer reliefierten Steinblatte, gefunden 1962 im Boden bei der jetzigen Kirche von Neef und gem. einer Zeichnung von Octavius Rooke in „Life auf the Moselle“
Krug aus der Merowingerzeit - Blümling, Franz Josef
Burg - NOVA TOTIUS TRACTUS RHENANI E CONATIBUS Geographicis Wolfgangi Kiliani de scriptio MDCXX j. (1511 Newe beschreibung deß grösten teils deß Rheinstroms
Mutterkirche St. Arnulf in Metz - Aus einem gängigen Prospekt in der Auslage des historischen Museums in Metz
Gericht - Tirol, Hans - Holzschnitt aus Revolution in Deutschland, Geschichte der Bauernkriege, Leo Sievers
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