Hexe
(mittelhochdeutsch: Hegetisse, Hexse) ist
ursprünglich eine bei Nacht durch die
Luft fliegende Unholdin. Seit dem Beginn
der planmäßigen Hexenverfolgung, die
von etwa 1400 1700 dauerte,
bezeichnete das in den allgemeinen
Sprachgebrauch eindringende Wort einen
Sammelbegriff. Man bezeichnete als Hexen
Frauen, von denen man annahm, dass sie
einen Pakt mit dem Teufel geschlossen
hätten, um unter Anwendung von
Zaubermitteln den Mitmenschen Schaden
zuzufügen, dass sie an einem unter dem
Vorsitz des Teufels stattfindenden
nächtlichen gotteslästerlichen Sabbat
teilnähmen, mit dem Teufel Unzucht
verübten, dass sie sich in Tiere
verwandelten und Wetter machten und Vieh
und Menschen auf mancherlei Art
bezauberten. Man befürchtete, dass
durch den Einfluss des Teufels die
Menschen scharenweise vom Christentum
abfallen um sich dem Teufel zuzuwenden.
Die Folge des Hexenwahns war es, dass
einzelne Gemeinden die Obrigkeit in
Petitionen regelrecht beschworen, auch in
ihrer Dorfgemeinschaft gegen die dort
lebenden Hexen vorgehen zu dürfen, wobei
auf benachbarte Dörfer und
Herrschaftsgebiete als Vorbild
hingewiesen wurde. In der
Eifel-Mosel-Hunsrück-Region kamen somit
oftmals aus der Dorfgemeinschaft nicht
nur die Opfer, sondern auch die Häscher,
die dann als Mitglieder der
Hexenausschüsse selbst an den folgenden
Prozessen mitwirkten.
Und wer einmal angeklagt war, dem war
es fast unmöglich, der Bestrafung zu
entgehen, denn er wurde sofort mit der
Folter bedroht. Wer nicht beharrlich
leugnete, für den stand das Folterbrett
bereit; dort musste er, oft mehrere Tage
ohne Unterbrechung, die ausgesuchtesten
Qualen erdulden. Der Scharftrichter hatte
dabei zu achten, dass das Opfer bei der
Tortur nicht zu Tode kam. Schließlich
sollte es die Buhlschaft mit dem Teufel
offen bekennen. Damit die Qualen ein Ende
nahmen, gestand man letztlich und zwar
den tollsten Unsinn, z. B. der Satan habe
sich zu ihm gesellt, mir ihm gebuhlt, ihn
zu nächtlichen Tänzen beredet wobei sie
weißen und roten Wein getrunken hätten,
grünes Fleisch gegessen, in der Luft
schwebend getanzt, Geld bekommen; der
Satan habe versprochen, sie reich zu
machen und habe ihnen Gewalt verliehen,
Feldfrüchte zu verzaubern, Gewitter
herbeizulocken, Rebstecher zu machen,
Krankheiten an Menschen und Vieh zu
bringen, Sachen zu beschädigen und was
derlei mehr ist.
Und wer gestand, ward zum Tode
verurteilt; zumeist verbrannt, zuweilen
dahin begnadigt, dass er nur geköpft und
erst dann die Leiche verbrannt wurde.
Dieser gräuliche Wahn und Unfug war
gleichmäßig in katholischen wie in
protestantischen Gegenden vertreten. Er
steigerte sich während des
Dreißigjährigen Krieges bis ins
Unglaubliche.
Du sollst so dünn gefoltert
werden, daß die Sonne durch dich
scheint
Das grässliche Unwesen der
Hexenprozesse im Erzbistum Trier hatte
seine Blütezeit unter dem Kurfürsten
Johann von Schöneberg von 1581 bis 1599.
Damals verfasste der Weihbischof Petrus
Binsfeld das berühmte Buch von den
Geständnissen der Hexen. In sechs Jahren
wurden in Trier und Umgegend 368 Personen
zu Tode geführt. Man nennt zwei Dörfer,
wo nur je zwei Frauen am Leben blieben.
Es waren nicht nur Frauen, die dem Wahn
zum Opfer fielen. Sogar der Trierer
Stadtschultheiß und Rektor der
Universität, Flade, wurde wegen Zauberei
hingerichtet. Er wurde beschuldigt, dass
er am Gründonnerstag in einem goldenen
Wagen auf der Hetzerather Heide
erschienen sei. Dort habe er Schnecken
gemacht, sie in die Luft geworfen und
diese beschworen, die Weinernte zu
vernichten.
Drei Frauen werden verbrannt
In der zweiten Hälfte des
dreißigjährigen Krieges breiteten sich
die Hexenverfolgungen auch an der
Untermosel aus. In Dieblich, Alken und
Winningen sollen die angeblichen
Tanzplätze der Hexen und Hexenmeister
gewesen sein.
Auch über Vorgänge an der Mittleren
Mosel wird berichtet, und da besonders
aus Cochem, Klotten und dem dortigen
gesamten Umfeld. Auffallend gut
arbeiteten dort die kurtrierischen
Amtsleute mit den örtlichen
Inquisitionsausschüssen, Vögten und
Schreibern reibungslos und profitabel
zusammen
Es gab natürlich auch Gegner des
Hexenwahnsinnes, die jedoch vorsichtig
mit ihrer Einstellung umgehen mussten,
sonst drohte ihnen die schreckliche
Hinrichtung durch die Vierteilung
damit sollte diesem Ketzer spätere die
Auferstehung vom Tode nicht mehr möglich
sein. Vergebens schrieb der mutige Jesuit
Friedrich von Spee (1592 1635),
Moraltheologe und Dichter, von Trier aus
gegen den Unfug des Prozessgetriebes und
den Missbrauch der Folter. Seine
bekanntesten Werke waren Die
Trutznachtigall und das
Güldene Tugendbuch, die
allerdings erst 14 Jahre nach seinem Tod
erschienen, was ihm vermutlich die
Anklage wegen Ketzerei erspart hat. Spee
war lange in der Seelsorge tätig und
hatte in dieser Stellung oft Gelegenheit,
sich von den entsetzlichen Gräueln der
Hexenverfolgungen zu überzeugen. Als
Beichtvater hatte er die wegen Zauberei
Verurteilten zum Tode vorzubereiten und
auf ihrem letzten Gange zu begleiten. Er
erkannte den Wahnsinn der Hexenverfolgung
und war fest entschlossen, ein Wende
herbeizuführen. So erschien im Jahr 1631
Spees Cautio
Criminalis, eine Streitschrift
gegen die Hexenprozesse, in der er den
Verantwortlichen schonungslos ihre
Versäumnisse vorwarf. Das Aufsehen war
groß. Selbst der Generalobere des Ordens
in Rom musste sich mit dieser Schrift
befassen. Die Entlassung aus dem Orden
drohte. Jedoch weckte er auch
Aufmerksamkeit und Anerkennung seiner
Einstellung. So läutete Spee einen
Umbruch dieser leidlichen Epoche der
Hexenverfolgungen ein.
Schließlich zog Kurfürst Carl Caspar
von der Leyen (1652 1676) aus den
Missständen eine unwiderrufliche
Konsequenz: Er ließ die Untersuchung von
Hexereiklagen im Kurfürstentum schon
bald nach seinem Amtsantritt abschaffen.
Im Jahr 1660 soll der letzte Hexenprozess
an der Mosel stattgefunden haben. Man
hatte eingesehen, dass diese unter
anderem vielfach aus Geldgier geführt
worden waren, indem Amtsleute, Ankläger,
Vogte, Notare, Prokuratore, Schreiber,
Bote und Ausschussteilnehmer
unverhältnismäßig hohe Summen für
ihre Bemühungen sich vergüten ließen.
Hinzu kamen dann auch noch die Vorzüge
einer kostenlosen Geselligkeit für die
gesamte Prozessgesellschaft, woran dann
auch noch der örtliche Wirte verdiente.
Scharfrichtern bescherte die Auftragslage
einen Reichtum, der es ihnen und ihren
Frauen erlaubte, in Kleidung und
Auftreten mit Adligen zu wetteifern.
Allein zwölf Reichstaler, also fast der
damalige Gegenwert für eine Kuh,
kassierte die militia für
ihre Teilnahme an den Verhaftungen. Und
für all diese Kosten hatte das Vermögen
des Opfers herzuhalten. Reichte dieses
nicht aus, wurden die Anverwandten
belangt.
Gebührenordnung des Scharfrichters
aus der Hinteren Sponheimer Grafschaft:
Zur Tortur aufwarten |
|
1 Thaler 30 Kreuzer |
Die Maulschelle
geben |
|
2 Thaler |
Daumenstocke anlegen |
|
2 Thaler |
Mit der Gerte
streichen |
|
3 Thaler |
Scheiterhaufen
anrichten |
|
3 Thaler |
Einen verbrennen |
|
5 Thaler |
Einsacken oder
ersäufen |
|
5 Thaler |
Mit dem Strang
hinrichten |
|
7 Thaler 30 Kreuzer |
Einen vierteilen |
|
12 Thaler |
Der von Kurfürst Carl Caspar
durchgesetzte Bruch mit der Vergangenheit
hat auch in technischer Hinsicht eine
für die Nachwelt bedeutsame Konsequenz
nach sich gezogen, nämlich das
Verschwinden fast aller kurtrierischer
Hexenprozessakten. Es konnte also nicht
mehr recherchiert werden, was so manchem
Prozessbeteiligten höchst willkommen
gewesen sein mag. Somit ist auch die
wahrscheinliche Erklärung gefunden,
weshalb uns von Neef und aus dem nahen
Umfeld des Ortes keine Hexenprozesse
überliefert worden sind - obwohl in Neef
zu jener Zeit die Ritter von Metzenhausen
als Amtsleute im Hamm fest
etabliert waren. Dass Amtmann Johann
Georg von Metzenhausen mit den damaligen
beiden Vögten von den Klosterhöfen von
St. Florin und St. Willibrordus auch in
Hexenprozessen mitgewirkt haben, kann man
also von vornherein nicht ausschließen.
Einen weiteren Ansatzpunkt für
vermutete Hexenverurteilungen in Neef
kann auch die Ortsteilbezeichnung
Reiz sein. Namensforscher
Dittmaier erkennt die Reiz
als Folterwerkzeug bei einer
peinlichen Befragung.
Geständnisse wurden dabei vom Gericht
durch Befragungen aus dem Verklagten
herausgereizt. Dazu wandte man ein
besonderes Foltergerät, eine Reiz, an.
Die Neefer Reiz liegt
unterhalb des Assersberges,
wo schon in der fränkischen Zeit Gericht
gehalten wurde.
Und in direkter Nähe des
Assersberges liegt auch die
kleine Flur Trotzert
in Aufzeichnungen auch
Tratzert und
Trutzert genannt. Hat hier
vielleicht ein Verklagter, welcher der
Reiz ausgesetzt war, den
Qualen getrotzt / getrazt / getrutzt? -
angelehnt an Spees
Trutznachtigall?!
Es gab allerdings auch noch die
Freihöfe. Diese waren allgemein im
Mittelalter Höfe des Adels oder im
Besitz der Kirche. Sie waren von allen
Lasten befreit und unterlagen nicht der
örtlichen Gerichtsbarkeit. Es heißt,
dass sie auch Verfolgten und Flüchtigen
als Asyl dienten, und dies besonders in
der Zeit der Reformation, die in den
ehem. sponheimischen Gebieten 1557
durchgeführt wurde. So gab es z. B. in
Kirchberg insgesamt drei ehem.
sponheimische Herrenhöfe, welche von
einem Hofmann bewirtschaftet wurden, und
es gab dort nachweislich keine
Hexenverfolgungen. Dagen wurden im nahen
Strimmiger Gericht wieder Hexenauschüsse
gebildet. In diesem Zusammenhang fällt
der Eintritt der Anna von Rolshausen in
das Kloster Stuben ein, die sich dorthin
zurück zog - vermutlich
flüchtete, da fast ihre gesamten Sippe
wegen der Hexerei nachgespürt wurde,
verklagt und zum Teil auch schon
hingerichtet war. So könnte es sein,
dass Stuben, vielleicht auch der Ort
Neef, das Privileg eines Freihofes
besaß. Stuben lag im Neefer Gericht. Die
Ausübung desselben oblag zuerst den
Grafen von Sponheim und danach den
Rittern von Metzenhausen als Amtsleute
des Kurfürsten. Beide Adelsgeschlechter
hatten jeweils in Neef wertvollen
Grundbesitz / Höfe. Der in Neef geborene
Erzbischof Johann III. (1531 1540)
setzte sich schwerpunktmäßig für eine
neue Gerichtsordnung ein. In diesem
Zusammenhang könnte er, aus einer
gewissen Sympathie heraus, dem Kloster
Stuben, vielleicht auch Neef, das
Privileg eines Freihofes zugestanden bzw.
verlängert haben. Aus der Geschichte von
Stuben ist bekannt, dass einige Töchter
dort den Schleier nahmen, die aus der
Familie derer von Metzenhausen stammten.
Ob, wann und wo Hexenprozesse in Neef
stattgefunden haben, bleibt also
weiterhin Spekulation.
|
|
|
erschienen in |
|
|
|
|
|
|
Teufelsbuhlschaft |
|
|
|
Jesuit Friedrich
von Spee
(1592 1635),
Moraltheologe und Dichter |
|
|
|
|
|
|