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Der Hexenwahn - auch in Neef? von Franz Josef Blümling
Hexe (mittelhochdeutsch: Hegetisse, Hexse) ist ursprünglich eine bei Nacht durch die Luft fliegende Unholdin. Seit dem Beginn der planmäßigen Hexenverfolgung, die von etwa 1400 – 1700 dauerte, bezeichnete das in den allgemeinen Sprachgebrauch eindringende Wort einen Sammelbegriff. Man bezeichnete als Hexen Frauen, von denen man annahm, dass sie einen Pakt mit dem Teufel geschlossen hätten, um unter Anwendung von Zaubermitteln den Mitmenschen Schaden zuzufügen, dass sie an einem unter dem Vorsitz des Teufels stattfindenden nächtlichen gotteslästerlichen Sabbat teilnähmen, mit dem Teufel Unzucht verübten, dass sie sich in Tiere verwandelten und Wetter machten und Vieh und Menschen auf mancherlei Art bezauberten.

Man befürchtete, dass durch den Einfluss des Teufels die Menschen scharenweise vom Christentum abfallen um sich dem Teufel zuzuwenden.

Die Folge des Hexenwahns war es, dass einzelne Gemeinden die Obrigkeit in Petitionen regelrecht beschworen, auch in ihrer Dorfgemeinschaft gegen die dort lebenden Hexen vorgehen zu dürfen, wobei auf benachbarte Dörfer und Herrschaftsgebiete als Vorbild hingewiesen wurde. In der Eifel-Mosel-Hunsrück-Region kamen somit oftmals aus der Dorfgemeinschaft nicht nur die Opfer, sondern auch die Häscher, die dann als Mitglieder der Hexenausschüsse selbst an den folgenden Prozessen mitwirkten.

Und wer einmal angeklagt war, dem war es fast unmöglich, der Bestrafung zu entgehen, denn er wurde sofort mit der Folter bedroht. Wer nicht beharrlich leugnete, für den stand das Folterbrett bereit; dort musste er, oft mehrere Tage ohne Unterbrechung, die ausgesuchtesten Qualen erdulden. Der Scharftrichter hatte dabei zu achten, dass das Opfer bei der Tortur nicht zu Tode kam. Schließlich sollte es die Buhlschaft mit dem Teufel offen bekennen. Damit die Qualen ein Ende nahmen, gestand man letztlich und zwar den tollsten Unsinn, z. B. der Satan habe sich zu ihm gesellt, mir ihm gebuhlt, ihn zu nächtlichen Tänzen beredet wobei sie weißen und roten Wein getrunken hätten, grünes Fleisch gegessen, in der Luft schwebend getanzt, Geld bekommen; der Satan habe versprochen, sie reich zu machen und habe ihnen Gewalt verliehen, Feldfrüchte zu verzaubern, Gewitter herbeizulocken, Rebstecher zu machen, Krankheiten an Menschen und Vieh zu bringen, Sachen zu beschädigen und was derlei mehr ist.

Und wer gestand, ward zum Tode verurteilt; zumeist verbrannt, zuweilen dahin begnadigt, dass er nur geköpft und erst dann die Leiche verbrannt wurde. Dieser gräuliche Wahn und Unfug war gleichmäßig in katholischen wie in protestantischen Gegenden vertreten. Er steigerte sich während des Dreißigjährigen Krieges bis ins Unglaubliche.


„Du sollst so dünn gefoltert werden, daß die Sonne durch dich scheint“

Das grässliche Unwesen der Hexenprozesse im Erzbistum Trier hatte seine Blütezeit unter dem Kurfürsten Johann von Schöneberg von 1581 bis 1599. Damals verfasste der Weihbischof Petrus Binsfeld das berühmte Buch von den Geständnissen der Hexen. In sechs Jahren wurden in Trier und Umgegend 368 Personen zu Tode geführt. Man nennt zwei Dörfer, wo nur je zwei Frauen am Leben blieben. Es waren nicht nur Frauen, die dem Wahn zum Opfer fielen. Sogar der Trierer Stadtschultheiß und Rektor der Universität, Flade, wurde wegen Zauberei hingerichtet. Er wurde beschuldigt, dass er am Gründonnerstag in einem goldenen Wagen auf der Hetzerather Heide erschienen sei. Dort habe er Schnecken gemacht, sie in die Luft geworfen und diese beschworen, die Weinernte zu vernichten.


Drei Frauen werden verbrannt

In der zweiten Hälfte des dreißigjährigen Krieges breiteten sich die Hexenverfolgungen auch an der Untermosel aus. In Dieblich, Alken und Winningen sollen die angeblichen Tanzplätze der Hexen und Hexenmeister gewesen sein.

Auch über Vorgänge an der Mittleren Mosel wird berichtet, und da besonders aus Cochem, Klotten und dem dortigen gesamten Umfeld. Auffallend gut arbeiteten dort die kurtrierischen Amtsleute mit den örtlichen Inquisitionsausschüssen, Vögten und Schreibern reibungslos und profitabel zusammen

Es gab natürlich auch Gegner des Hexenwahnsinnes, die jedoch vorsichtig mit ihrer Einstellung umgehen mussten, sonst drohte ihnen die schreckliche Hinrichtung durch die Vierteilung – damit sollte diesem Ketzer spätere die Auferstehung vom Tode nicht mehr möglich sein. Vergebens schrieb der mutige Jesuit Friedrich von Spee (1592 – 1635), Moraltheologe und Dichter, von Trier aus gegen den Unfug des Prozessgetriebes und den Missbrauch der Folter. Seine bekanntesten Werke waren „Die Trutznachtigall“ und das „Güldene Tugendbuch“, die allerdings erst 14 Jahre nach seinem Tod erschienen, was ihm vermutlich die Anklage wegen Ketzerei erspart hat. Spee war lange in der Seelsorge tätig und hatte in dieser Stellung oft Gelegenheit, sich von den entsetzlichen Gräueln der Hexenverfolgungen zu überzeugen. Als Beichtvater hatte er die wegen Zauberei Verurteilten zum Tode vorzubereiten und auf ihrem letzten Gange zu begleiten. Er erkannte den Wahnsinn der Hexenverfolgung und war fest entschlossen, ein Wende herbeizuführen. So erschien im Jahr 1631 Spee’s „Cautio Criminalis“, eine Streitschrift gegen die Hexenprozesse, in der er den Verantwortlichen schonungslos ihre Versäumnisse vorwarf. Das Aufsehen war groß. Selbst der Generalobere des Ordens in Rom musste sich mit dieser Schrift befassen. Die Entlassung aus dem Orden drohte. Jedoch weckte er auch Aufmerksamkeit und Anerkennung seiner Einstellung. So läutete Spee einen Umbruch dieser leidlichen Epoche der Hexenverfolgungen ein.

Schließlich zog Kurfürst Carl Caspar von der Leyen (1652 – 1676) aus den Missständen eine unwiderrufliche Konsequenz: Er ließ die Untersuchung von Hexereiklagen im Kurfürstentum schon bald nach seinem Amtsantritt abschaffen. Im Jahr 1660 soll der letzte Hexenprozess an der Mosel stattgefunden haben. Man hatte eingesehen, dass diese unter anderem vielfach aus Geldgier geführt worden waren, indem Amtsleute, Ankläger, Vogte, Notare, Prokuratore, Schreiber, Bote und Ausschussteilnehmer unverhältnismäßig hohe Summen für ihre Bemühungen sich vergüten ließen. Hinzu kamen dann auch noch die Vorzüge einer kostenlosen Geselligkeit für die gesamte Prozessgesellschaft, woran dann auch noch der örtliche Wirte verdiente. Scharfrichtern bescherte die Auftragslage einen Reichtum, der es ihnen und ihren Frauen erlaubte, in Kleidung und Auftreten mit Adligen zu wetteifern. Allein zwölf Reichstaler, also fast der damalige Gegenwert für eine Kuh, kassierte die „militia“ für ihre Teilnahme an den Verhaftungen. Und für all diese Kosten hatte das Vermögen des Opfers herzuhalten. Reichte dieses nicht aus, wurden die Anverwandten belangt.

Gebührenordnung des Scharfrichters aus der Hinteren Sponheimer Grafschaft:

Zur Tortur aufwarten   1 Thaler 30 Kreuzer
Die Maulschelle geben   2 Thaler
Daumenstocke anlegen   2 Thaler
Mit der Gerte streichen   3 Thaler
Scheiterhaufen anrichten   3 Thaler
Einen verbrennen   5 Thaler
Einsacken oder ersäufen   5 Thaler
Mit dem Strang hinrichten   7 Thaler 30 Kreuzer
Einen vierteilen   12 Thaler

Der von Kurfürst Carl Caspar durchgesetzte Bruch mit der Vergangenheit hat auch in technischer Hinsicht eine für die Nachwelt bedeutsame Konsequenz nach sich gezogen, nämlich das Verschwinden fast aller kurtrierischer Hexenprozessakten. Es konnte also nicht mehr recherchiert werden, was so manchem Prozessbeteiligten höchst willkommen gewesen sein mag. Somit ist auch die wahrscheinliche Erklärung gefunden, weshalb uns von Neef und aus dem nahen Umfeld des Ortes keine Hexenprozesse überliefert worden sind - obwohl in Neef zu jener Zeit die Ritter von Metzenhausen als „Amtsleute im Hamm“ fest etabliert waren. Dass Amtmann Johann Georg von Metzenhausen mit den damaligen beiden Vögten von den Klosterhöfen von St. Florin und St. Willibrordus auch in Hexenprozessen mitgewirkt haben, kann man also von vornherein nicht ausschließen.

Einen weiteren Ansatzpunkt für vermutete Hexenverurteilungen in Neef kann auch die Ortsteilbezeichnung „Reiz“ sein. Namensforscher Dittmaier erkennt die „Reiz“ als Folterwerkzeug bei einer „peinlichen Befragung“. Geständnisse wurden dabei vom Gericht durch Befragungen aus dem Verklagten herausgereizt. Dazu wandte man ein besonderes Foltergerät, eine Reiz, an. Die Neefer „Reiz“ liegt unterhalb des „Assersberges“, wo schon in der fränkischen Zeit Gericht gehalten wurde.

Und in direkter Nähe des „Assersberges“ liegt auch die kleine Flur „Trotzert“ – in Aufzeichnungen auch „Tratzert“ und „Trutzert“ genannt. Hat hier vielleicht ein Verklagter, welcher der „Reiz“ ausgesetzt war, den Qualen getrotzt / getrazt / getrutzt? - angelehnt an Spee’s „Trutznachtigall?!

Es gab allerdings auch noch die Freihöfe. Diese waren allgemein im Mittelalter Höfe des Adels oder im Besitz der Kirche. Sie waren von allen Lasten befreit und unterlagen nicht der örtlichen Gerichtsbarkeit. Es heißt, dass sie auch Verfolgten und Flüchtigen als Asyl dienten, und dies besonders in der Zeit der Reformation, die in den ehem. sponheimischen Gebieten 1557 durchgeführt wurde. So gab es z. B. in Kirchberg insgesamt drei ehem. sponheimische Herrenhöfe, welche von einem Hofmann bewirtschaftet wurden, und es gab dort nachweislich keine Hexenverfolgungen. Dagen wurden im nahen Strimmiger Gericht wieder Hexenauschüsse gebildet. In diesem Zusammenhang fällt der Eintritt der Anna von Rolshausen in das Kloster Stuben ein, die sich dorthin „zurück zog“ - vermutlich flüchtete, da fast ihre gesamten Sippe wegen der Hexerei nachgespürt wurde, verklagt und zum Teil auch schon hingerichtet war. So könnte es sein, dass Stuben, vielleicht auch der Ort Neef, das Privileg eines Freihofes besaß. Stuben lag im Neefer Gericht. Die Ausübung desselben oblag zuerst den Grafen von Sponheim und danach den Rittern von Metzenhausen als Amtsleute des Kurfürsten. Beide Adelsgeschlechter hatten jeweils in Neef wertvollen Grundbesitz / Höfe. Der in Neef geborene Erzbischof Johann III. (1531 – 1540) setzte sich schwerpunktmäßig für eine neue Gerichtsordnung ein. In diesem Zusammenhang könnte er, aus einer gewissen Sympathie heraus, dem Kloster Stuben, vielleicht auch Neef, das Privileg eines Freihofes zugestanden bzw. verlängert haben. Aus der Geschichte von Stuben ist bekannt, dass einige Töchter dort den Schleier nahmen, die aus der Familie derer von Metzenhausen stammten.

Ob, wann und wo Hexenprozesse in Neef stattgefunden haben, bleibt also weiterhin Spekulation.

 
 
erschienen in
 
 
 
 
 
Teufelsbuhlschaft
 
 
Jesuit Friedrich von Spee
(1592 – 1635),
Moraltheologe und Dichter
 
 
 
 
 
Literaturnachweise:
  Decker, Francois - Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid
Dittmar, G. - Geschichte des Deutschen Volkes, Zweiter Band
Düsterwald - Kleine Geschichte der Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier
Hessel, Karl - Sagen und Geschichten des Moselthals
Kramer, Robert - Am Sagenborn der Heimat VI
Pracht, Hans-Peter - täntze, todt und teufel – die grausame Spur der Hexenverfolgung in der Eifel
Rummel, Walter - Soziale Dynamik und herrschaftliche Problematik der kurtrierischen Hexenverfolgungen am Beispiel der Stadt Cochem
Schumacher, Werner - Die Hexenverfolgung - Jahrbuch für den Kreis Cochem-Zell, 1997
Bildnachweise:
  „Du sollst so dünn gefoltert werden, daß die Sonne durch dich scheint“ - Stich von F. Piloty - „Germania“ von Johannes Scherr, Stuttgart 1878
Drei Frauen werden verbrannt - Miesen, Karl-Jürgen - Friedrich Spee, Pater, Dichter, Hexenanwalt
Teufelsbuhlschaft - nach einem Hexenbuch von Ulrich Molitor, 1489
Friedrich von Spee - Porträt
im nächsten Kapitel: Die Moselbande
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