Kelterhäuser
gab es in Neef einige. In einer
Güterauflistung werden sie schon 1419
erwähnt. Nur in diesen durften die
Winzer die Weinernte keltern, wozu sie
empfindliche Mostabgaben an die
Grundherren leisten mussten. Die Bauern
hatten keine eigenen Keltervorrichtungen
durften sie auch nicht haben. Die
Kelterhäuser in Neef gehörten zuerst
den Grafen in der Burg. Später waren sie
im Besitz des Klosters Echternach und des
Stifts St. Florin in Koblenz. Bei der
Abgabe der Weinernte im Kelterhaus wurde
von den Grundherren streng kontrolliert,
ob die zu entrichtende Menge stimmte.
Gleichzeitig wurde dann auch veranlasst,
dass stets der beste Teil des Mostes in
das Fass Grundherren floss.
War der Most vergoren und war der Wein
gut eingeschmeckt, hatten
Schröter die gefüllten Fässer auf
Schrotleitern in den Burg- oder Kloster-Keller
zu schroten (schleifen).
Bei der Säkularisierung (1803
1810) werden 4 Kelterhäuser aufgeführt,
die versteigert wurden.
So hatten also die Bauern für
das von dem Grundherren geliehene Land
erst einmal die Hälfte der Ernte als
Pachtgebühr im Klosterhof abzugeben.
Von dem, was übrig blieb, war
dann dem Kloster Stuben der Zehnte zu
bringen.
Hier im Kelterhaus musste dann
für die Kelterlei einen Teil Most
abgegeben werden.
Für das Mahlen in einer Mühle
zahlte der Müller eine satte Abgabe an
den Herren entsprechend teuer war
für die Bauern die Mahlgebühr.
Und auch für die Unterhaltung der
Burg hatten die Bürger aufzukommen.
Die Herren zu Neef
hielten Gericht. Willkürliche
Strafgelder füllten für sie weiter die
Kasse.
Die Neefer Forst war im Besitz des
Klosters und des Kurfürsten. Man gestand
den Bauern lediglich zu, im Wald
Abfallholz, Eicheln und sonstige Früchte
zu sammeln. Ansonsten hatten sie als
Treiber bereit zu stehen, wenn die
Herrschaften zur Jagd gingen. Nur wenn
der Wolf zu stark auftrat und es ihn zu
jagen galt, überließ man den Bauern
eine selbständige Jagd. Dies nahm man
jedoch wegen der Gefährlichkeit dieses
Unterfangens mit sehr großem Unwillen
wahr.
Die Gemeinden im mittleren und
unteren Moselbereich hatten alle Schiffs-
und Landfahrten für den Kurfürsten
durchzuführen. Ihm gehörten auch die
Fischrechte, sowohl in der Mosel, im
Neefer Bach und in den Mühlenteichen.
Wen wundert es, dass dies alles den
Neefern Bauern zu viel wurde und ein
großer Teil der Neefer Bürger bei Nacht
und Neben abhaute. Die Auswanderung der
Neefer ist eine eigene und besondere
Geschichte und von ihrem Umfang her ein
abendfüllendes Thema. Sie ist in der
Chronik für Neef www.naves-historia.de
ausführlich unter der lfd. Nr. 25.
erfasst.
|
|
|
erschienen in |
|
|
|
|
|
|
Abgaben über
Abgaben hatten die Bürger zu
leisten |
|
|
|
Das Kelterhaus,
wie es sich heute darstellt |
|
|
|
|
|
|